
Das Widerspruchsverfahren in baurechtlichen Angelegenheiten ist in Bayern seit 01.07.2007 abgeschafft. Statt dessen können die Beteiligten (z.B. Bauherr, Nachbar) innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe oder Zustellung eines Bescheids der unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte, Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen wurden) direkt Klage erheben.
Widersprüche gegen Bescheide, die vor diesem Stichtag erlassen worden sind, werden noch nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Bayreuth zu erheben. Sie muss schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden. Eine Erhebung der Klage per E-Mail ist nicht zulässig.