
Aufgabe des Sachgebiets Städtebau ist die Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Aufstellung des jeweiligen Jahresprogramms für Oberfranken. Im Rahmen eines Gesamtsanierungskonzeptes werden in verschiedenen Förderprogrammen (Bund/Land/EU) im Bereich von festgelegten Sanierungsgebieten unrentierliche Ordnungs- und Baumaßnahmen bezuschusst.
Zuschussempfänger ist in der Regel die betreffende Gemeinde bzw. Stadt, die dann ihrerseits mit einer finanziellen Eigenbeteiligung den Zuschuss auch an private Bauherren weiterreichen kann.
Das Bund-Länder-Programm Teil 1 wird auch "Grundprogramm" genannt und dient in erster Linie der Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie Stadtteilzentren. Im Rahmen der "klassischen" Stadtsanierung werden Ordnungs- und Baumaßnahmen wie z.B. die Umgestaltung von Straßen und Plätzen, die Freilegung von Grundstücken oder die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden gefördert. Ziel ist es, durch die oben beschriebenen Maßnahmen und die Modernisierung sowie Umnutzung von Bestandsgebäuden eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Gemeinden zu erreichen.
Das Bund-Länder-Programm "Die Soziale Stadt - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf" wurde 1999 geschaffen, um Konflikte innerhalb städtischer Quartiere zu lösen und überforderte Nachbarschaften zu vermeiden.
Aus Anlass des Programmjubiläums hat die Oberste Baubehörde das neue Arbeitsblatt 7 "Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt in Bayern - Hinweise zur Programmdurchführung" veröffentlicht. Sie können das Arbeitsblatt hier bestellen oder herunterladen.
Der Freistaat Bayern setzt das erfolgreiche Modellvorhaben "Kooperationen - Pilotprojekte für die Stadtgesellschaft" mit dem Programmjahr 2011 fort.
Abgabeschluss für Projektvorschläge ist der 20. September 2010
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" werden Modellprojekte gesucht, die den Aufbau neuer Netzwerke der Stadtgesellschaft unterstützen. Gemeinsame Ziele sind die stärkere Vernetzung der sozialen Infrastruktur, Raum für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, Förderung von Integration, Beschäftigung und Qualifizierung und nicht zuletzt die Stärkung der lokalen Ökonomie und der Nahversorgung in den Quartieren.
Das Modellvorhaben wurde erstmals 2007 ausgelobt. In der ersten Phase des Modellvorhabens 2007/2008 wurden 5 Projekte aus Oberfranken mit knapp einer Millionen Euro Finanzhilfen gefördert. Vier oberfränkische Städte haben sich im aktuellen Wettbewerbsverfahren zur 2. Phase mit 8 Projekten durchgesetzt.
Die ausgewählten Modellvorhaben aus Oberfranken:
Fortführungen aus der 1. Phase:
Neue Projekte in Phase 2:
Stadtumbau hat zum Ziel, auf Strukturveränderungen vor allem in Demografie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen zu reagieren. Diese Aufgabe erfordert neue Ideen und Strategien.
Das 2004 erstmals aufgelegte Bund-Länder-Programm ‚Stadtumbau' schafft die finanzielle Grundlage für eine aktivierende Stadtentwicklungspolitik, die die Anpassung an gewandelte Nutzungsansprüche und die Konsequenzen ungünstiger Bevölkerungs-entwicklung stadträumlich und baulich umsetzt.
Mit Mitteln des Stadtumbaus sollen folglich Städte und Gemeinden begleitet werden, die den besonderen strukturellen Herausforderungen mit einem umfassenden Erneuerungs-prozess begegnen, neue Perspektiven entwickeln und durch ein Bündel von Aufwertungs-maßnahmen gemeinsam mit ihren Bürgern und der örtlichen Wirtschaft neue Impulse in ihrer Gemeinde oder in Teilgebieten setzen. Dabei sollen die örtlichen Standortpotenziale weiterentwickelt werden, die einen Gewinn an Lebensqualität und örtlicher Attraktivität bedeuten.
Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere dann vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen besteht oder zu erwarten ist.
Das Programm zielt auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Fördermittel sind bestimmt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung von Ortszentren, innerstädtischen Quartieren und Stadtteilzentren.
Ziel ist es, von Funktionsverlusten, insbesondere gewerblichen Leerständen, betroffene zentrale Versorgungsbereiche im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme nachhaltig zu stärken
Die Ergebnisse des 2006 / 2007 durchgeführten bayerischen Modellvorhabens "Leben findet Innenstadt" - öffentlich-private Kooperationen zur Standortentwicklung werden in das neue Innenstadtprogramm der Städtebauförderung einfließen.
Mit dem Programmjahr 2009 startet das neue Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz".
Das Programm hat zum Ziel, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadt- oder Ortskerne in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit baulich zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Die Anforderungen des Denkmalschutzes sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Neben der funktionalen Stärkung der Programmgebiete sind Klimaschutz und Energieeffizienz ökologische Querschnittsaufgaben der Städtebauförderung, deren Umsetzung im denkmalgeschützten Bestand eine besondere Herausforderung dastellen. Mit Unterstützung des Programms können Wege für energieeffiziente Altbausanierungen im denkmalgeschützten Baubestand aufgezeigt werden, z.B. über Energieleitpläne.
Dieses seit 1974 bestehende Programm umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Grundlage für die Förderung ist das Haushaltsgesetz. Im Bayerischen Programm können alle Arten von Gesamtmaßnahmen (Sanierungs-, Entwicklungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau- und Aktive-Zentren-Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch) auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden, mit denen bereits wesentliche Ziele der städtebaulichen Sanierung oder Entwicklung erreicht werden können. Der Fördersatz beträgt auch hier in der Regel 60 %. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert.
Wichtige, besonders strukturwirksame Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Bayern werden auch mit EU-Fördermitteln unterstützt. In der Förderperiode 2007 - 2013 wird die "Nachhaltige Stadtentwicklung" des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (RWB) durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.