Regierung von Oberfranken

VOB-Stelle, Beratung VOL und VOF

Aufgaben der VOB-Stelle

VOB bedeutet "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen". Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen in der VOB haben das Ziel, den Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ausgewogen zu regeln.

Die VOB-Stelle ist bei Vergaben der öffentlichen Hand u.a. die Stelle, an die sich ein Bewerber oder Bieter sowohl zur Beratung, als auch zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 31 VOB/A Abschnitt 1).

Die VOB-Stelle steht für folgende Aufgaben zur Verfügung:

Die VOB-Stelle ist Teil des Sachgebiets 30 - Hochbau und Betriebstechnik.

Ihre Ansprechpartner

Für die kreisfreien Städte Bamberg und Coburg sowie
die Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Lichtenfels:

Martin Farnbauer
Tel.: 0921/604-1596
Fax: 0921/604-4596
E-Mail: Martin Farnbauer

Für die kreisfreien Städte Bayreuth und Hof sowie
die Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel:

Gerfried Zimmer
Tel.: 0921/604-1560
Fax: 0921/604-4560
E-Mail: Gerfried Zimmer

Vergabevorschriften

Weitere Nachprüfungsstellen

Auch wenn die VOB-Stelle gerne bei grundsätzlichen Vergabefragen berät, gibt es folgende weiteren Ansprechpartner außerhalb der Regierung von Oberfranken, die für bestimmte Vergabebereiche in Abhängigkeit der Schwellenwerte zuständig sind: