
Für die Förderung von eigengenutztem Wohnraum ist das jeweilige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt zuständig.
Bitte wenden Sie sich mit persönlichen Fragen zur Förderung an die dortigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Kreisfreie Städte
Die Regierung von Oberfranken betreut die Kreisverwaltungsbehörden in fachlichen und rechtlichen Grundsatzfragen. Sie hält den Kontakt mit der Obersten Baubehörde und verteilt die Fördermittel auf die für die Bewilligung zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte.