
Der Freistaat Bayern fördert das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden.
Näheres zu Art und Umfang der Förderung ergibt sich aus den Informationen der Obersten Baubehörde mit Merkblatt und Antragsformular:
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnungen in älteren Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sowie in stationären Altenpflegeeinrichtungen mit mehr als sieben Pflegeplätzen.
Ziele der Förderung sind die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Energieeinsparung, die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel und eine sozialverträgliche Miete nach der Modernisierung.
Einzelheiten der Förderung ergeben sich aus den Informationen der Obersten Baubehörde mit Merkblatt und Antragsformular:
Für die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse von behinderten Menschen gibt es spezielle Beratung und Förderung.
Die Anträge auf Förderung für Mietwohnraum sind unter Beteiligung der Bauortgemeinde bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.