Regierung von Oberfranken

Förderung von Mietwohnraum

Förderprogramme für Mietwohnraum

Der Freistaat Bayern fördert das Schaffen von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden.

Näheres zu Art und Umfang der Förderung ergibt sich aus den Informationen der Obersten Baubehörde mit Merkblatt und Antragsformular:

Förderprogramm zur Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen

Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnungen in älteren Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sowie in stationären Altenpflegeeinrichtungen mit mehr als sieben Pflegeplätzen.

Ziele der Förderung sind die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Energieeinsparung, die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel und eine sozialverträgliche Miete nach der Modernisierung.

Einzelheiten der Förderung ergeben sich aus den Informationen der Obersten Baubehörde mit Merkblatt und Antragsformular:

Anpassung von Wohnungen für Behinderte

Für die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse von behinderten Menschen gibt es spezielle Beratung und Förderung.

Antragstellung und Beratung

Die Anträge auf Förderung für Mietwohnraum sind unter Beteiligung der Bauortgemeinde bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner

Franz Hächl
Tel.: 0921/604-1216
Fax: 0921/604-4216
E-Mail: Franz Hächl
Ursula Scherfenberg
Tel.: 0921/604-1434
Fax: 0921/604-4434
E-Mail: Ursula Scherfenberg