
Durch die Wohnungsbauförderung in den verschiedenen Förderprogrammen wurde und wird eine sogenannte Wohnungsbindung ausgelöst. Diese bezieht sich während der Dauer der Bindung auf den Personenkreis der Mieter als auch auf die Höhe des Mietzinses.
Das Sachgebiet Wohnungswesen ist zuständig für die Beuteilung rechtlicher Fragen bei der Wohnungsbauförderung und beim Wohnungsbindungsrecht im Mietwohnungsbau. Es berät diesbezüglich Bauherrn, Mieter und Kreisverwaltungsbehörden.
Zu den Themen
bietet die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Informationen über aktuelle Rechtsvorschriften an.