
In Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet "Städtebau" werden Objekte in förmlich festgelegten Sanierungs- oder Stadtumbaugebieten und im Planungsbereich "Soziale Stadt" gefördert, aus denen Einnahmen erzielt werden können, wie zum Beispiel für Wohn- und Gewerbenutzung (sogenannte rentierliche Maßnahmen).
Aus den verschiedenen Förderprogrammen der Städtebauförderung können die umfassende Modernisierung und Instandsetzung von Einzeldenkmälern oder Gebäuden in Sanierungsgebieten gefördert werden. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde zur Modernisierung vertraglich verpflichtet.
Weitere Erläuterungen finden Sie in den
Die Anträge auf Förderung mit Städtebauförderungsmitteln sind unter Beteiligung der Bauortgemeinde bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.