Regierung von Oberfranken

Bergamt Nordbayern - Aufgaben

  • In den dem Bundesberggesetz unterliegenden Betrieben hat das Bergamt Nordbayern Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben beim Vollzug der bergrechtlichen, arbeitssicherheitsrechtlichen (gewerberechtlichen), bahnrechtlichen und umweltschutzrechtlichen Vorschriften. Insgesamt werden vom Bergamt Nordbayern um die 500 bergbauliche Betriebe überwacht, das Schwergewicht der bergamtlichen Tätigkeit liegt hierbei bei den Gewinnungs- und Aufbereitungsbetrieben.
  • Bei der Herstellung von unter Tage errichteten Hohlräumen durch gewerbliche Unternehmen (Verkehrstunnel, Stollen für Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen)  vollzieht es gewerberechtliche Vorschriften.
  • Als Träger öffentlicher Belange wirkt es beim Vollzug staatlicher und gemeindlicher Planungsangelegenheiten mit und achtet hier besonders auf die Sicherung der Rohstoffversorgung. Die Produktion bergbaulicher Rohstoffe liegt im Bergamtsbezirk Nordbayern in einer Größenordnung von etwa 15 Mio Tonnen.
Abbau

Im Einzelnen berät, prüft, genehmigt und überwacht das Bergamt Nordbayern die bergbaulichen Aktivitäten von der Aufsuchung über die Gewinnung und Aufbereitung der Bodenschätze bis zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen.

Es erteilt im Rahmen seiner Zuständigkeit Gestattungen und überwacht den Vollzug nach Bergrecht, Arbeitsschutzrecht, Bahnrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Sprengstoffrecht sowie Chemikalienrecht.

Daneben überwacht es die Arbeits- und Gerätesicherheit und den Gesundheitsschutz und untersucht betriebsbedingte Unfälle. Bei der Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in den Bergbaubetrieben werden die technischen Mitarbeiter des Bergamtes Nordbayern als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig.