Bergbau ist als Sammelbegriff für alle planmäßigen Arbeiten zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von in oder auf der Erde in Lagerstätten natürlich angesammelten Bodenschätzen zu verstehen. Mit Ausnahme von Wasser sind als Bodenschätze alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand oder Gase anzusehen.
- Wegen der Bedeutung des Bergbaus für die Sicherung der Rohstoffversorgung,
- zum Schutz der Lagerstätten,
- zur Gewährleistung der Sicherheit der Bergbaubetriebe und der dort Beschäftigten, und
- aus Vorsorge zur Abwehr von durch bergbauliche Tätigkeit hervorgerufener Gefahren
unterliegt der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht.
Auch Untergrundspeicher, über 100 m tiefe Bohrungen, Besucherhöhlen und Besucherbergwerke unterliegen der Bergaufsicht.
