Regierung von Oberfranken

Umsatzsteuerbefreiung

Rechtsgrundlage: § 4 Nrn. 20 und 21 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Schule und Bildung (§ 4 Nr. 21 a Doppelbuchstabe bb UStG)

Gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG werden die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Für Einrichtungen in Oberfranken ist die Regierung von Oberfranken zuständige Landesbehörde. Das Sachgebiet Schulrecht/Schulorganisation erteilt im wesentlichen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Bescheinigungen für:

Antragsunterlagen können Sie anfordern bei der

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 44
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Ansprechpartner:

Karlheinz Spandl
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1351
Fax: 0921/604-4351
E-Mail: Karlheinz Spandl

Künstler und Solisten (§ 4 Nr. 20 a Satz 2 UStG)

Die Umsätze von Künstlern, auch von Solisten, können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände. Solisten können die Bescheinigung aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 03.04.2003 erhalten.

Ausnahmen

Bei folgenden Berufen darf eine solche Bescheinigung jedoch nicht erteilt werden: Regisseure, Choreographen, Bühnenbildner und Intendanten.

Besonderheiten

Die Erteilung der Bescheinigung an Blaskapellen bzw. Blasorchestern der Laienmusik ist an nachfolgende Vorraussetzungen gebunden, von denen die Mehrzahl zu erfüllen ist:

Antragstellung

Zuständige Behörde für die Ausstellung dieser Bescheinigungen ist die Regierung von Oberfranken.

Bitte stellen Sie Ihren formlosen Antrag an die

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 12
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Ansprechpartner:

Herr Werner Schrepfer
Sachgebiet 12
Tel.: 0921/604-1248
Fax: 0921/604-4248
E-Mail: Werner Schrepfer

Botanische Gärten, zoologische Gärten und Tierparks (§ 4 Nr. 20 Buchst. a UStG)

Die Umsätze botanischer und zoologischer Gärten sowie von Tierparks des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder von Gemeindeverbänden sind von der Umsatzsteuer befreit. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Leistungen wie die oben bezeichneten Einrichtungen erfüllen.

Zuständige Behörde für die Ausstellung dieser Bescheinigungen bei derartigen Anlagen innerhalb Oberfrankens ist die Regierung von Oberfranken.

Bitte stellen Sie Ihren formlosen Antrag an die

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 55.1
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Ansprechpartner:

Hubert Hedler
Sachgebiet 55.1
Tel.: 0921/604-1513
Fax: 0921/604-4513
E-Mail: Hubert Hedler