
Die Oberste Landesbehörde im Bereich Gesundheit ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Oberste Vollzugsbehörden und Aufsichtsbehörden sind die 7 Bezirksregierungen und die dort eingegliederten Gewerbeaufsichtsämter. Untere Vollzugsbehörden sind die 71 Landratsämter und 25 Kreisfreien Städte. Unterstützt werden diese von 23 Landgerichtsärzten. Fachbehörde im Bereich Gesundheit ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.