
Berufliche Tätigkeiten können für den Arbeitnehmer Beanspruchungen und Belastungen mit sich bringen, die sich bei ungenügenden gesundheitlichen Voraussetzungen negativ auf den Körper auswirken können.
Staat und Unfallversicherungsträger schreiben deshalb zur Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei der Arbeit neben technischen Maßnahmen auch spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vor. Diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollen sicher stellen, dass nur körperlich geeignete Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten ausführen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die berufliche Tätigkeit aufgedeckt werden.