
Im sozialen Arbeitsschutz werden die Belange besonders schutzbedürftiger Personengruppen wie Schwangere, Kinder und Jugendliche berücksichtigt, sowie die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften umgesetzt.
Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt genießen einen besonderen Schutz. Rechtsgrundlagen hierzu bieten das Mutterschutzgesetz und die Mutterschutzrichtlinienverordnung. Diese Vorschriften regeln u.a. die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beschäftigungsverbote bei gefährdenden Tätigkeiten, den Mutterschaftsurlaub und den Kündigungsschutz. Besonderer Schutz gilt auch Kindern und Jugendlichen, für die im Jugendarbeitsschutzgesetz Regelungen zur Begrenzung der Arbeitszeit und zu Art und Umfang der Beschäftigung getroffen werden. Auch Behinderte und von Behinderung bedrohte werden in ihrer Eingliederung in das (Arbeits-) Leben gefördert. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Sozialgesetzbuch IX mit Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten mindestens eingehalten werden müssen, um den Arbeitstag gesund zu bewältigen. Lenkzeitbeschränkungen und die Einhaltung von Ruhepausen sind ein wichtiger Sicherheitsfaktor für Kraftfahrer in der Personen- und Güterbeförderung, Die Praxis zeigt, dass die Unfallhäufigkeit durch Übermüdung des Fahrers ansteigt. Zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr geben die entsprechenden Vorschriften und Informationen Auskunft. Rechtsgrundlage ist die Fahrpersonalverordnung. Darüber hinaus sind die Lenk- und Ruhezeiten durch Aufzeichnung mittels eines Kontrollgeräts zu belegen.
Das Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Es versteht sich als zentrale Plattform für Unternehmen, die sich für familienbewusste Personalpolitik interessieren oder bereits engagieren.