Regierung von Oberfranken

Technischer Verbraucherschutz

Um den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen, wurden einheitliche Standards für die Sicherheit von Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln geschaffen.
Zur Überwachung der Einhaltung dieser europäischen Sicherheitsstandards haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kontrollbehörden eingerichtet.
Im Freistaat Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter für Verbraucherprodukte, technische Arbeitsmittel und aktive Medizinprodukte zuständig. Sie sind integriert in die europäischen Systeme (RAPEX, ICSMS), in denen Informationen zu gefährlichen Produkten ausgetauscht werden.
Die Europäische Kommission gibt über RAPEX wöchentlich aktuelle Warnungen vor gefährlichen Nonfood-Verbraucherprodukten heraus (in Englisch).
Grundlagen der Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden sind hierbei das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).

Ansprechpartner

Dr. Karl-Peter Müller
Tel.: 09561/7419-169
Fax: 09561/7419-100
E-Mail: Dr. Karl-Peter Müller

Vertretung

Hilmar Neder
Tel.: 09561/7419-419
Fax: 09561/7419-100
E-Mail: Hilmar Neder