
Die Regierung ist Widerspruchsbehörde bei Beitrags- und Gebührenbescheiden der kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) (z. B. Beiträge und Gebühren für Entwässerung/Kanal und Wasserversorgung, Straßenausbaubeitrag, Straßenreinigungsgebühren, Bestattungsgebühren).
Hierunter fallen nicht Erschließungsbeiträge, Straßensondernutzungsgebühren und Abfallgebühren.
Ebenso ist die Regierung Widerspruchsbehörde bei Steuerbescheiden der kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof (z. B. Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer).