
Pressemitteilung-Nr.: 189/09
20.11.2009
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Erzeuger und Entsorger von gefährlichen Abfällen kommen in Kürze ohne PC nicht mehr aus. Die Neuregelung gilt sowohl für große Industriebetriebe, als auch für Handwerk und Kleingewerbe. Das bisherige Nachweisverfahren wird papierlos und auf elektronische Systeme umgestellt. Dies hat der Gesetzgeber verbindlich festgelegt. Spätestens am 1. April 2010 wird es ernst.
Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden dann am Computer erstellt und über das Internet weitergegeben. Für die erforderliche Unterschrift muss die qualifizierte elektronische Signatur benutzt werden. Für Abfallentsorger und Behörden gilt das bereits zum Stichtag. Abfallerzeuger und Transporteure ziehen knapp ein Jahr später nach.
Genutzt werden kann demnächst kostenlos das Internetangebot einer Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) zur Abwicklung des Datenverkehrs; aber auch spezielle Angebote von Softwareentwicklern oder eigene EDV-Lösungen sind möglich. Letztere müssen allerdings eine bundesweit einheitlich festgelegte Datenstruktur einhalten.
Vielerorts werden bereits Informationsveranstaltungen angeboten, die den Betroffenen den Einstieg erleichtern sollen. Die IHK informiert beispielsweise am 9. Dezember 2009 in Bamberg. Dort stehen u.a. Vertreter des Bayer. Landesamts für Umwelt, der IHK und der Sonderabfall-Entsorgung Bayern zur Information und Diskussion bereit.