Regierung von Oberfranken

Pressemitteilung-Nr.: 063/12
24.07.2012
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Naturschutz in Oberfranken: Managementplan zum NATURA 2000-Gebiet "Fledermauswinterquartiere im Coburger Land"

Der Managementplan für das europäische NATURA 2000-Gebiet "Fledermauswinterquartiere im Coburger Land" liegt nun vor: Dr. Herbert Rebhan, Leiter des Sachgebietes Naturschutz an der Regierung von Oberfranken, überreichte heute den Managementplan an die beteiligten Kommunen, die Gemeinden Itzgrund, Sonnefeld und die Stadt Rödental, sowie an das Landratsamt Coburg. An den genannten Stellen besteht ab sofort die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Das genannte NATURA-2000-Gebiet besteht aus sieben Teilflächen mit insgesamt 14 Kellern verteilt im Coburger Land, die früher zum Lagern von Bier oder Gemüse und Obst genutzt wurden. Heute sind sie wichtige Überwinterungsquartiere von seltenen Fledermausarten, wie etwa der Mopsfledermaus.

Der Managementplan leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von NATURA 2000. Im Plan sind alle Maßnahmen dargestellt, die notwendig sind, um das Gebiet in seinem guten Zustand zu erhalten. Hierzu gehören vor allem der Erhalt der Keller und seiner Eingangsbereiche mit Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse. Störungen, etwa durch winterliche Begehungen mit Fackeln, sollten so weit wie möglich unterbleiben. Notwendige Sanierungsmaßnahmen sollten mit dem Landratsamt abgestimmt werden, um die Belange des Fledermausschutzes berücksichtigen zu können. Solche Arbeiten können im Natura-2000-Gebiet über das Bayerische Landschaftspflegeprogramm gefördert werden.

Der Managementplan wurde von der Regierung von Oberfranken zusammen mit der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbayern und dem Landratsamt Coburg erarbeitet.

Wissenswertes zur Managementplanung NATURA 2000:

Hintergrund zur Erstellung von Managementplänen ist die Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter der Bezeichnung "NATURA 2000" ein europaweites Netz aus FFH- und Vogelschutzgebieten einzurichten und den günstigen Erhaltungszustand der Gebiete zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden gemeinsam mit allen Beteiligten vor Ort sog. Managementpläne erarbeitet. Der Managementplan ist Leitlinie staatlichen Handelns, er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, hat jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübte Nutzung durch die Grundeigentümer. Für private Grundeigentümer begründet der Managementplan daher keine unmittelbaren Verpflichtungen, die nicht schon durch das gesetzliche Verschlechterungsverbot vorgegeben werden.

Weitere Informationen zu NATURA 2000 unter: www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/natura2000/index.htm.

Für Rückfragen steht Herr Niedling, Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken, Tel.: 0921/604-1442, E-Mail: andreas.niedling@reg-ofr.bayern.de gerne zur Verfügung.