
Pressemitteilung-Nr.: 069/12
10.08.2012
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Die Regierung von Oberfranken hat als zuständige Behörde den Planfeststellungsbeschluss über eine wesentliche Änderung der Deponie "Heinersgrund" in Bindlach erlassen. Durch den Beschluss wird der Plan der Stadt Bayreuth als Betreiber der Deponie genehmigt, die verfüllten Deponiebereiche stillzulegen, den Deponiekörper "abzudeckeln", zusätzliches Deponievolumen zu schaffen und eine Reihe technischer Verbesserungen der gesamten Deponieanlage vorzunehmen. Das Vorhaben wurde von der Stadt Bayreuth vor gut einem Jahr beantragt, weil sich die aktuellen Deponiekapazitäten dem Ende zuneigen. Damit die Abfälle aus Stadt und Landkreis Bayreuth auch in Zukunft ortsnah und umweltverträglich beseitigt werden können, bedarf es weiterhin einer Deponie für sogenannte "DKI- und DKII Abfälle" mit entsprechend hohen technischen Anforderungen an das Dichtungssystem und den Standort. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um trockene, geruchlose, mineralische Abfälle wie z.B. Gebäudeabbruch, Gipskarton, Asbestplatten, Glasfaser-Dämmstoffe, Bodenaushub. Die bestehenden Deponieabschnitte werden mit einer hochwertigen Abdichtung gesichert.
Der Betreiber der Deponie muss die strengen Anforderungen des Umweltrechts an den Deponiebetrieb und die abzulagernden Abfälle sowie alle Auflagen des Beschlusses einhalten. In dem Planfeststellungsverfahren wurde die Zulässigkeit des Vorhabens intensiv geprüft. Die zuständigen Fachbehörden wurden beteiligt.
Im Verfahren haben 25 Anwohner zu rund 60 Punkten Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht. Die Regierung von Oberfranken hat die privaten Einwendungen und die Stellungnahmen von elf Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Alle Einwendungen wurden im Herbst 2011 erörtert und im Genehmigungsbescheid noch einmal sehr ausführlich behandelt. Das Ergebnis der Auseinandersetzung sind ca. 30 Seiten Auflagen, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, den Schutz der Bevölkerung und die Berücksichtigung der legitimen Interessen der Anwohner sicherstellen.
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in den Gemeinden Bindlach und Neudrossenfeld sowie der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast zwei Wochen zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem auf der Internetseite der
Regierung von Oberfranken abrufbar.