Regierung von Oberfranken

Pressemitteilung-Nr.: 070/12
14.08.2012
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Öffentlicher Personennahverkehr:
Neues Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum

Der Regierung von Oberfranken stehen für die Jahre 2012 bis 2016 zusätzliche Fördermittel zur Einrichtung von flexiblen Bedienformen im ländlichen Raum zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels in den ländlichen Räumen zu begrenzen. Das verfügbare Mittelkontingent in Oberfranken für das Jahr 2012 beträgt 308.000 Euro. Die oberfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr haben damit die Möglichkeit, kreative und bedarfsgerechte Projekte für ihren Zuständigkeitsbereich zu entwickeln und zur Förderung anzumelden.

Die Veränderungen in der Alters- und Bevölkerungsstruktur wirken sich zunehmend auf den öffentlichen Personennahverkehr in ländlichen Räumen aus. Aufgrund des Bevölkerungsrückgangs und rückläufiger Schülerzahlen werden in den ländlichen Gebieten immer weniger Menschen auf verhältnismäßig langen Strecken befördert. Der Öffentliche Personennahverkehr in diesen Verkehrsgebieten kann deshalb zukünftig in der bisherigen Form kaum noch wirtschaftlich betrieben werden.

Mit den zusätzlichen Fördermitteln können Verkehrsangebote in den ländlichen Räumen ausgebaut und stabilisiert werden. Werden die bestehenden Systeme um flexible, bedarfsorientierte Bedienformen ergänzt, können der Bevölkerung zusätzliche öffentliche Mobilitätsleistungen angeboten werden. Eine Förderung setzt voraus, dass die neuen Projekte das bestehende Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr durch flexible ergänzen und erweitern und die Aufgabenträger für den Öffentlichen Nahverkehr einen Eigenanteil an den Kosten der neuen Maßnahmen übernehmen.