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Schulorganisation
Die Regierung von Oberfranken ist als Schulaufsichtsbehörde zuständig für die Errichtung und Auflösung der
staatlichen Volksschulen und Förderschulen (Schulen für Behinderte und für Kranke) sowie der staatlichen Berufsschulen (jeweils einschließlich
Sprengelbildung).
Die sonstigen staatlichen Schulen werden durch das zuständige Staatsministerium errichtet und aufgelöst.
Eine Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken besteht ferner für die Genehmigung und staatliche Anerkennung privater Volksschulen,
Förderschulen und beruflicher Schulen sowie für die Zulassung kommunaler Schulen.
Arbeitsaufgaben
- Organisation öffentlicher Volksschulen und Förderschulen (Schulen für Behinderte und für Kranke) einschließ
Sprengelbildung und Namensgebung
Ansprechpartner
Hans-Dieter Beck
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1347
Fax: 0921/604-4347
E-Mail:
Hans-Dieter Beck
- Genehmigung und staatliche Anerkennung privater Volksschulen und Förderschulen (Schulen für Behinderte und für Kranke)
Ansprechpartner:
Wolfgang Wegner
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1353
Fax: 0921/604-4353
E-Mail:
Wolfgang Wegner
- Organisation der öffentlichen Berufsschulen einschließlich Sprengelbildung und Gastschulangelegenheiten
- Zulassung, Genehmigung und staatliche Anerkennung kommunaler und privater beruflicher Schulen
Ansprechpartnerin:
Angela Kirschneck
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1348
Fax: 0921/604-4348
E-Mail:
Angela Kirschneck