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Schulrecht
Die Regierung von Oberfranken ist als Schulaufsichtsbehörde zuständig für rechtliche Fragen aus den Bereichen der Volksschulen,
der Förderschulen (Schulen für Behinderte und für Kranke) und der beruflichen Schulen.
Die Zuständigkeit umfasst auch Fragen der Schulfinanzierung sowie die finanzielle Förderung verschiedener schulischer Maßnahmen
in diesen Bereichen.
Darüber hinaus obliegen der Regierung schulartübergreifend eine Reihe weiterer schulrechtlicher Aufgaben, wie zum Beispiel auch Befreiungen
von der Umsatzsteuer.
Die Regierung ist ferner Widerspruchsbehörde für die Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) und für die Förderung einer
beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG).
Arbeitsaufgaben
- Allgemeine rechtliche Fragen im Bereich der Volksschulen und Förderschulen sowie der beruflichen Schulen
- Rechtliche Angelegenheiten der Aufsicht über die Staatlichen Schulämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Ansprechpartnerin
Andrea Weustink
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1352
Fax: 0921/604-4352
E-Mail:
Andrea Weustink
- Rechtsfragen des Schulsports und des außerschulischen Sports
Ansprechpartner
Hans-Dieter Beck
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1347
Fax: 0921/604-4347
E-Mail:
Hans-Dieter Beck
- Fragen der Schulpflicht im Bereich der Volksschulen und Förderschulen sowie der Berufsschulen
- Schulfinanzierung und finanzielle Förderung schulischer Maßnahmen
-
- Rechtsfragen des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes
- Gastschulbeiträge und Kostenersatz für Gastschüler
- Lehrpersonal- und Betriebszuschüsse für kommunale berufliche Schulen, Gymnasien und Realschulen sowie für private berufliche Schulen
- Ausgleichsbeträge für kommunale Fachschulen und Überprüfung der Betriebsergebnisse bei privaten beruflichen Ersatzschulen
- Schulgeldersatz für private Schulen
- Zuschüsse zu den Kosten der Heimunterbringung bei Blockbeschulung (Berufsschulen)
- Sonstige Zuschüsse (Computerbeschaffungen, Lernmittelfreiheit, Mittagsbetreuung, Ganztagsbetreuung)
- Förderungen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB)
- Aufsicht über den Haushalt der Schulzweckverbände
- Überwachung und staatliche Förderung von Schullandheimen und Schülerheimen
- Befreiung von der Umsatzsteuer für private Schulen und sonstige allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen
Ansprechpartner:
Karlheinz Spandl
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1351
Fax: 0921/604-4351
E-Mail:
Karlheinz Spandl
- Schulfinanzierung und finanzielle Förderung schulischer Maßnahmen
-
- Förderung des Schulaufwandes (einschließlich Schülerbeförderungskosten) für private Volks- und
Förderschulen einschließlich schulvorbereitender Einrichtungen
Ansprechpartner:
Wolfgang Wegner
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1353
Fax: 0921/604-4353
E-Mail:
Wolfgang Wegner
- Aufsicht über Sing- und Musikschulen
- Ausbildungsförderung (BAföG) und Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) einschließlich Aufsicht
über die Ämter für Ausbildungsförderung. Die Regierung ist zuständige Widerspruchsbehörde für
Schüler-BAföG und Meister-BAföG (AFBG). Originär zuständig sind insoweit die Ämter für Ausbildungsförderung.
Für das Studenten-BAföG sind die Studentenwerke zuständig
Ansprechpartnerin:
Angela Kirschneck
Sachgebiet 44
Tel.: 0921/604-1348
Fax: 0921/604-4348
E-Mail:
Angela Kirschneck