
Am 4. Mai 2009 hat der Regierungspräsident von Oberfranken Wilhelm Wenning die zur Förderung aus dem Konjunkturpaket II des Bundes vorgesehenen Projekte bekannt gegeben und damit das Bewerbungsverfahren beendet. Für die ausgewählten Projekte der energetischen Modernisierung der Infrastruktur in den Kommunen müssen jetzt bis Ende Juli konkrete Förderanträge gestellt werden.
Zentrales Kernstück des 125 Millionen € schweren Konjunkturpakets ist die energetische Modernisierung der Infrastruktur in den Kommunen.
Zur Förderung kommen hier
Für die energetische Modernisierung stehen in Oberfranken 77,9 Mio. € Investitionsvolumen (inkl. Eigenanteile der Antragsteller) zur Verfügung. Dies sind rund 62 % der in Oberfranken vorhandenen Gesamtinvestitionen des Zukunftsinvestitionsgesetzes. Diese Mittel wurden unter Mitwirkung eines beratenden Gremiums, bestehend aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände aus Bezirksebene, dem Bezirk Oberfranken, einer Vertreterin der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände, dem Zentrum Bayern für Familie und Soziales, sowie dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken nach einem gemeinsam festgelegten regionalen Schlüssel ausgewogen verteilt.
Für die energetische Modernisierung der Infrastruktur in den Kommunen wurden insgesamt 605 Anträge mit einem Kostenvolumen von rund 484 Mio. € eingereicht.
Neben der energetischen Gebäudemodernisierung enthält das Konjunkturpaket II auch noch andere Maßnahmenbereiche, wie z. B. die Städtebauförderung, Lärmsanierung an kommunalen Straßen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Krankenhausbaumaßnahmen, Altlastensanierung und Tourismusinfrastruktur etc., die primär nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Eine regionale Ausgewogenheit wurde auch hier soweit wie möglich berücksichtigt. Für diese Maßnahmenbereiche wurden 195 Anträge eingereicht.
Die ausgewählten Projekte finden Sie in der nachfolgenden Förderliste:
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG ) und die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (VV) zur Durchführung dieses Gesetzes.
Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Infrastruktur in Kommunen, der Bewerbungsbogen und die Hinweise zu Sondermaßnahmen sind nachfolgend abrufbar:
Damit die Investitionen den ihnen zugedachten "Konjunktureffekt" entwickeln können, wird als "Beschleunigungshilfe" eine für zwei Jahre geltende Vereinfachung des Vergaberechtes vorgenommen.
So können Bauleistungen bis zum Auftragswert von 1,00 Mio. € beschränkt ausgeschrieben werden.
Eine freihändige Auftragsvergabe ist bis zu einem Auftragswert von 100.000 € möglich.
Bei der Vergabe von Planungsaufgaben, die einem VOF-Verfahren unterliegen, gilt die besondere Dringlichkeit.
Ihr Ansprechpartner bei der Regierung von Oberfranken für die energetische Modernisierung der Infrastruktur in Kommunen:
Christoph Reichl
Tel: 0921/604-1600
Fax: 0921/604-4600
E-Mail: christoph.reichl@reg-ofr.bayern.de
Jürgen Oehm
Tel: 0921/604-1558
Fax: 0921/604-4558
E-Mail: juergen.oehm@reg-ofr.bayern.de