
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist in erster Linie eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.
Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen und durch die Einrichtung und die Unterhaltung der staatlichen Feuerwehrschulen.
Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Förderung des Baus von Feuerwehrgerätehäusern und die Förderung der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Oberfranken. Sie berät und beaufsichtigt die Landkreise und kreisfreien Städten sowie deren Feuerwehrführungskräfte beim Vollzug des Feuerwehrrechts und hinsichtlich der fachlichen Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Zusätzlich obliegt ihr die Lehrgangsverwaltung für die drei staatlichen bayerischen Feuerwehrschulen, die Führung von Übersichten über die technische Ausstattung der Feuerwehren, die verwaltungsmäßige Abwicklung der Verleihung von Feuerwehrorden und Ehrenzeichen sowie Leistungsprüfungen der Feuerwehren.