
Die Regierung nimmt als Mittelbehörde die Aufgaben nach den Jagdgesetzen (Bundesjagdgesetz und Bayerisches Jagdgesetz) und dem Fischereirecht (Bayerisches Fischereigesetz und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes) wahr.
Für die Jäger- und Falknerprüfung ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten Landshut zuständig.
Die Fischerprüfung wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt.