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Planfeststellungsverfahren für Straßenbauvorhaben
Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens
Für den Neubau und die wesentliche Änderung von
- Bundesautobahnen
- Bundesfernstraßen
- Staatsstraßen
- Kreisstraßen von besonderer Bedeutung
- Gemeindeverbindungsstraßen von besonderer Bedeutung
ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Dabei werden die für und gegen das jeweilige Vorhaben sprechenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen.
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
Das Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht ist zuständig, die Verfahren bis zur Entscheidung durchzuführen. Bei fachlichen Fragen wirkt das Sachgebiet 31 - Straßenbau mit.
Ihre Ansprechpartner
Reiner Willmitzer
Tel.: 0921/604-1335
Fax: 0921/604-4335
E-Mail:
Reiner Willmitzer
Dieter Hertrich
Tel.: 0921/604-1334
Fax: 0921/604-4334
E-Mail:
Dieter Hertrich
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