Regierung von Oberfranken

Planfeststellungsverfahren für Straßenbauvorhaben

Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens

Für den Neubau und die wesentliche Änderung von

ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Dabei werden die für und gegen das jeweilige Vorhaben sprechenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen.

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Das Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht ist zuständig, die Verfahren bis zur Entscheidung durchzuführen. Bei fachlichen Fragen wirkt das Sachgebiet 31 - Straßenbau mit.

Ihre Ansprechpartner

Reiner Willmitzer
Tel.: 0921/604-1335
Fax: 0921/604-4335
E-Mail: Reiner Willmitzer
Dieter Hertrich
Tel.: 0921/604-1334
Fax: 0921/604-4334
E-Mail: Dieter Hertrich

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