Regierung von Oberfranken

Straßen- und Wegerecht

Rechtsfragen des Straßen- und Wegerechts

Bei Rechtsfragen des Straßen- und Wegerechts führt das Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht die Aufsicht über die Straßenbaubehörden

Ein Widerspruchsverfahren gegen straßenrechtliche Bescheide findet nicht statt. Als Rechtsbehelf ist nur die Klage zum Verwaltungsgericht Bayreuth (VG Bayreuth) statthaft.

Das Sachgebiet 31 - Straßenbau hat mitwirkende Aufgaben beim Vollzug des Straßen- und Wegerechts.

Weitere Informationen

  • Informationen zum Thema "Straßenrecht" Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

Ihre Ansprechpartner

Reiner Willmitzer
Tel.: 0921/604-1335
Fax: 0921/604-4335
E-Mail: Reiner Willmitzer
Dieter Hertrich
Tel.: 0921/604-1334
Fax: 0921/604-4334
E-Mail: Dieter Hertrich