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Straßen- und Wegerecht
Rechtsfragen des Straßen- und Wegerechts
Bei Rechtsfragen des Straßen- und Wegerechts führt das Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht die Aufsicht über die Straßenbaubehörden
Ein Widerspruchsverfahren gegen straßenrechtliche Bescheide findet nicht statt. Als Rechtsbehelf ist nur die Klage zum Verwaltungsgericht Bayreuth (VG Bayreuth) statthaft.
Das Sachgebiet 31 - Straßenbau hat mitwirkende Aufgaben beim Vollzug des Straßen- und Wegerechts.
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema "Straßenrecht" Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Ihre Ansprechpartner
Reiner Willmitzer
Tel.: 0921/604-1335
Fax: 0921/604-4335
E-Mail:
Reiner Willmitzer
Dieter Hertrich
Tel.: 0921/604-1334
Fax: 0921/604-4334
E-Mail:
Dieter Hertrich