
Die Eingriffsregelung ist in § 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes und in Art. 6 ff. des Bayerischen Naturschutzgesetzes verankert. Ihr Ziel ist, dafür zu sorgen, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt durch landschaftspflegerische Maßnahmen bestmöglich wieder ausgeglichen werden.
Die Eingriffe und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden in einem "Landschaftspflegerischen Begleitplan" dargestellt.
Im Rahmen dieser Verfahren werden auch - soweit erforderlich - Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und ggf. Verträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit den "NATURA 2000"-Gebieten durchgeführt.
Natürlich stehen wir auch gerne für Beratungsgespräche mit den beauftragten Planungsbüros zur Verfügung.
Nicht zuständig sind wir, wenn Sie als Privatperson eine Maßnahme planen, die in Natur und Landschaft eingreift. In diesem Falle sind unsere Kollegen von den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten Ihre Ansprechpartner.
Das Ökoflächenkataster gibt einen Überblick über ökologisch bedeutsame Flächen und sichert sie für den Naturschutz. Es erleichtert den Aufbau eines lokalen Biotopverbundes und bildet die Basis für eine sinnvolle, zukunftsorientierte Naturschutzarbeit.
Das Ökokonto ist ein Instrument der Gemeinde, mit dem sie sich frühzeitig und kostengünstig mit Ausgleichsflächen eindeckt. Die Gemeinde kann sich vorgezogene landschaftspflegerische Leistungen anrechnen lassen und so künftige Maßnahmen (Baugebiete) leichter verwirklichen.