Regierung von Oberfranken

Eingriffe in Natur und Landschaft

Maßnahmen mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Vollzug der Eingriffsregelung)

Die Eingriffsregelung ist in § 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes und in Art. 6 ff. des Bayerischen Naturschutzgesetzes verankert. Ihr Ziel ist, dafür zu sorgen, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt durch landschaftspflegerische Maßnahmen bestmöglich wieder ausgeglichen werden.

Autobahn A 93, Steinbruch

Eingriffe können sein:

Die Eingriffe und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden in einem "Landschaftspflegerischen Begleitplan" dargestellt.

Aufgabe der höheren Naturschutzbehörde ist:

Erarbeitung naturschutzfachlicher Stellungnahmen zu landschaftspflegerischen Begleitplänen im Rahmen von öffentlichen Verfahren, wie z. B.:

Im Rahmen dieser Verfahren werden auch - soweit erforderlich - Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und ggf. Verträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit den "NATURA 2000"-Gebieten durchgeführt.

Natürlich stehen wir auch gerne für Beratungsgespräche mit den beauftragten Planungsbüros zur Verfügung.

Nicht zuständig sind wir, wenn Sie als Privatperson eine Maßnahme planen, die in Natur und Landschaft eingreift. In diesem Falle sind unsere Kollegen von den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten Ihre Ansprechpartner.

Unterlagen für Planungsbüros:

Ansprechpartner rechtlich

Peter Schindler
Tel.: 0921/604-1545
Fax: 0921/604-4545
E-Mail: Peter Schindler

Ansprechpartner fachlich

Michael Grauvogl
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1483
Fax: 0921/604-4483
E-Mail: Michael Grauvogl
Hedwig Friedlein (nur bergrechtliche Verfahren)
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1441
Fax: 0921/604-4441
E-Mail: Hedwig Friedlein
Susanne Dürer  (nur ländliche Entwicklung)
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1491
Fax: 0921/604-4491
E-Mail: Susanne Dürer
Barbara Merkel  (nur ländliche Entwicklung)
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1603
Fax: 0921/604-4603
E-Mail: Barbara Merkel

Ökoflächenkataster (ÖFK)

Das Ökoflächenkataster gibt einen Überblick über ökologisch bedeutsame Flächen und sichert sie für den Naturschutz. Es erleichtert den Aufbau eines lokalen Biotopverbundes und bildet die Basis für eine sinnvolle, zukunftsorientierte Naturschutzarbeit.

Ansprechpartner

Michael Grauvogl
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1483
Fax: 0921/604-4483
E-Mail: Michael Grauvogl

Ökokonto

Foto von Ökofläche Bärwurzwiese Nordhalben

Das Ökokonto ist ein Instrument der Gemeinde, mit dem sie sich frühzeitig und kostengünstig mit Ausgleichsflächen eindeckt. Die Gemeinde kann sich vorgezogene landschaftspflegerische Leistungen anrechnen lassen und so künftige Maßnahmen (Baugebiete) leichter verwirklichen.

Ansprechpartner

Michael Grauvogl
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1483
Fax: 0921/604-4483
E-Mail: Michael Grauvogl