
Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde bei der Regierung von Oberfranken - wie bei allen anderen Naturschutzbehörden in Bayern auch - ein Naturschutzbeirat gebildet. Dieser besteht aus neun Mitgliedern und der entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Diese Einrichtung besteht bereits seit dem Jahr 1974.
Der Beirat hat bei naturschutzrechtlichen Entscheidungen ein umfassendes Mitwirkungsrecht. So ist er beispielsweise bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten oder vor behördlichen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören.
Im Naturschutzbeirat sind Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grundlagendisziplinen wie Naturschutz, Landschaftspflege, Agrar- und Forstwesen sowie Repräsentanten von Naturschutzverbänden und sonstige Sachverständige vertreten. Die Amtsperiode dauert jeweils fünf Jahren.
Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden wurde bei einem Großteil der oberfränkischen Landratsämter und kreisfreien Städte eine Naturschutzwacht gebildet. Die Naturschutzwacht hat die Aufgabe, Bürger vor Ort über den richtigen Umgang mit der Natur zu informieren, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.
Die Naturschutzwacht kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Die Naturschutzwächter müssen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Wenn Sie an einer Mitarbeit in der Naturschutzwacht interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt.