
Die Regierung von Oberfranken hat für den Bau der Ortsumgehung Holenbrunn im Zuge der St 2665 "Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim)" von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+414 das Anhörungsverfahren eingeleitet.
Die Planunterlagen hierzu werden in Kürze bei der Stadt Wunsiedel ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat als zuständige Behörde den Planfeststellungsbeschluss über eine wesentliche Änderung der Deponie "Heinersgrund" in Bindlach erlassen. Durch den Beschluss wird der Plan der Stadt Bayreuth als Betreiber der Deponie genehmigt, die verfüllten Deponiebereiche stillzulegen, den Deponiekörper "abzudeckeln", zusätzliches Deponievolumen zu schaffen und eine Reihe technischer Verbesserungen der gesamten Deponieanlage vorzunehmen.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in den Gemeinden Bindlach und Neudrossenfeld sowie der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast zwei Wochen zur Einsicht aus.
Die Regierung von Oberfranken hat für die Durchführung von nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 73 "Lichtenfels-Bamberg" im Abschnitt nördlich der Anschlussstelle Bad Staffelstein - Kurzentrum - bis südlich der Anschlussstelle Ebensfeld von Betriebs-km 71,922 bis Betriebs-km 79,546 das Anhörungsverfahren eingeleitet.
Für dieses Vorhaben wird keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die vollständigen Planunterlagen werden in Kürze bei der Stadt Bad Staffelstein und beim Markt Ebenfeld zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Künftig sind die Lärmmessungen bei vorhandenen Belägen nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre durchzuführen. Bei neu eingebauten Belägen ist die erste Messung nunmehr i.d.R. sechs Monate nach Verkehrsfreigabe vorgesehen, die nächste Messung erfolgt nach vier Jahren und danach im 2-Jahres-Turnus. Bei einem Absinken der Lärmpegelminderung unter den Wert von 6 dB(A) hat die Messung sowohl bei vorhandenen als auch bei neuen Belägen jährlich zu erfolgen.
Die aktuellen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen, dass die Asphalttechnik mit dem in den betroffenen Bereichen verwendeten offenporigen Asphalt OPA 0/8 der III. Generation einen sehr hohen Standard erreicht hat. Die neuesten Messergebnisse für Beläge dieser Art beweisen nicht nur allgemein, sondern insbesondere auch in den genannten Abschnitten die Dauerhaftigkeit der Lärmpegelminderung. Es ist daher gerechtfertigt, die Nachweisintervalle auch unter Berücksichtigung der berechtigten Lärmschutzinteressen der Anwohner angemessen zu verlängern. Die Lärmgrenzwerte der §§ 41ff Bundesimmissionsschutzgesetz i.V.m. der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) bleiben ohnehin unberührt.
Nach gründlicher Prüfung und Abwägung aller Aspekte hat die Regierung von Oberfranken damit eine Regelung getroffens, die zu einem vernünftigen und tragbaren Interessenausgleich beiträgt, auch im Hinblick auf die Notwendigkeit des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Haushaltsmitteln.
Für den zweibahnigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 173 'Lichtenfels-Kronach' im Bauabschnitt 'Michelau-Zettlitz' von Bau-km 5+600 bis Bau-km 13+600 hat das Staatliche Bauamt Bamberg wegen umfangreicher Planänderungen die erneute Durchführung eines Planfestellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG beantragt. Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 22.05.2012 hierzu das Anhörungsverfahren eingeleitet. Eine Vielzahl von wesentlichen Änderungen - u.a. Umplanung der Anschlussstelle Michelau, Aktualisierung der faunistischen Grundlagendaten, geändertes naturschutzfachliches Ausgleichs- und Ersatzflächenkonzept, Berücksichtigung von Vorhaben Dritter im Planungsgebiet (Hochwasserschutz Michelau), Erweiterung und Ergänzung des hydraulischen Ausgleichskonzepts - führte zur vollständigen Überarbeitung der Planunterlagen. Die vollständigen Planunterlagen werden in Kürze in der Stadt Lichtenfels, bei den Verwaltungsgemeinschaften Hochstadt-Marktzeuln und Redwitz a.d. Rodach und in der Gemeinde Michelau i.OFr. ausgelegt werden.
Das laufende Planfeststellungsverfahren für den o.g. Bauabschnitt, das das Staatliche Bauamt Bamberg mit Schreiben vom 04.05.2009 beantragt hatte und zu dem die Regierung mit Schreiben vom 13.05.2009 das Anhörungsverfahren eingeleitet hatte, wird demnächst eingestellt.
Die Regierung von Oberfranken hat für den Ausbau der Bundesstraße 173 zwischen Johannisthal und südlich Kronach, 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+040 bis Bau-km 2+818, und für die Verlegung der Bundesstraße 303 zwischen Sonnefeld und Johannisthal, 3. Bauabschnitt von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+835 im Gebiet des Marktes Küps und der Stadt Kronach, Landkreis Kronach, das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für dieses Vorhaben wird keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchgeführt.
Die vollständigen Planunterlagen werden in Kürze beim Markt Küps sowie bei der Stadt Kronach zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat mit Beschluss vom 02. März 2012 den Plan für die Verlegung der Kreisstraße CO 13 von Bau-km 0+298 bis Bau-km 1+906 zur Beseitigung der beiden höhengleichen Bahnübergänge in Bahn-km 140,810 und 130,990 der Strecke Eisenach-Kronach festgestellt. Der Beschluss wird demnächst bei der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg und der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst zusammen mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Ortsumgehung Leimitz und Haidt von Bau-km 0+425 bis Bau-km 2+545 mit Anschlussstrecke bis zur Haidter Straße im Gebiet der Stadt Hof das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planunterlagen werden in Kürze bei der Stadt Hof und bei der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch öffentlich zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat mit Beschluss vom 23.12.2011 den Plan für den Bau der Ortsumgehung Mistelbach im Zuge der Staatsstraße 2163 "Pottenstein-Bayreuth" im Gebiet der Gemeinden Mistelbach und Eckersdorf, Landkreis Bayreuth, festgestellt. Der Beschluss wird demnächst bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach sowie bei der Gemeinde Eckersdorf zusammen mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für den Ausbau der Staatsstraße 2259 zwischen Hemhofen und der Bundesstraße 470 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+560 im Gebiet der Gemeinde Heroldsbach (Landkreis Forchheim) sowie der Gemeinde Hemhofen und Adelsdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planunterlagen werden in Kürze bei den Gemeinden Heroldsbach, Hemhofen und Adelsdorf öffentlich zur allgemeinen Ansicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für die Verlegung der B 289 "Kulmbach-Münchberg-Rehau" südlich Münchberg (Lückenschluss zwischen der B 289 und der Staatsstraße 2194 - Stammbacher Straße) von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+765 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für dieses Vorhaben wird keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchgeführt. Die vollständigen Planunterlagen werden in Kürze bei der Stadt Münchberg, Landkreis Hof, zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.