
Die Regierung von Oberfranken hat für den sechsstreifigen, bestandsorientierten Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A 3 "Frankfurt-Nürnberg" im ca. 10,5 km langen Abschnitt "Aschbach bis östlich Schlüsselfeld" das Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Straßenbauvorhaben beginnt auf Höhe der Ortschaft Aschbach (Stadt Schlüsselfeld, Landkreis Bamberg, Regierungsbezirk Oberfranken) bei Bau-km 336+183 und endet auf Höhe der Ortschaft Warmersdorf (Markt Wachenroth, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) östlich von Schlüsselfeld bei Bau-km 346+628.
Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planunterlagen werden demnächst bei der Stadt Schlüsselfeld, dem Markt Wachenroth und dem Markt Burghaslach (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Regierungsbezirk Mittelfranken) öffentlich zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für den zweibahnigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 173 "Lichtenfels-Kronach" im Abschnitt zwischen Michelau i.OFr. und Zettlitz (von Bau-km 5+600 bis Bau-km 13+600) das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die vollständigen Planunterlagen werden in Kürze in der Stadt Lichtenfels, bei den Verwaltungsgemeinschaften Hochstadt-Marktzeuln und Redwitz a.d.Rodach und in der Gemeinde Michelau i.OFr. ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für den Bau der Ortsumgehung Mistelbach im Zuge der Staatsstraße 2163 "Pottenstein-Bayreuth" (von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+054) das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die vollständigen Planunterlagen werden demnächst bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach und in der Gemeinde Eckersdorf zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für die Verlegung der Staatsstraße 2240 "Erlangen-Eschenau" bei Dormitz (von Bau-km 0-030 bis Bau-km 1+970) im Gebiet der Gemeinden Dormitz und Uttenreuth (letztere im Regierungsbezirk Mittelfranken gelegen) das Anhörungsverfahren eingeleitet.
Die Planunterlagen werden demnächst in den Verwaltungsgemeinschaften Dormitz und Uttenreuth öffentlich zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Das Straßenbauvorhaben wird die Ortsdurchfahrt von Dormitz, deren baulicher und verkehrlicher Zustand den heutigen Verkehrserfordernissen nicht mehr gerecht wird, weitgehend vom Durchgangsverkehr entlasten. Mit der Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Ortsdurchfahrt wird u. a. eine wesentliche Verbesserung sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Verkehrslärm- und Abgassituation bei den an die Ortsdurchfahrt angrenzenden Wohngebäuden erreicht.
Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.