
Die Regierung von Oberfranken hat für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Ortsumgehung Leimitz und Haidt von Bau-km 0+425 bis Bau-km 2+545 mit Anschlussstrecke bis zur Haidter Straße im Gebiet der Stadt Hof das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planunterlagen werden in Kürze bei der Stadt Hof und bei der Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch öffentlich zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat mit Beschluss vom 23.12.2011 den Plan für den Bau der Ortsumgehung Mistelbach im Zuge der Staatsstraße 2163 "Pottenstein-Bayreuth" im Gebiet der Gemeinden Mistelbach und Eckersdorf, Landkreis Bayreuth, festgestellt. Der Beschluss wird demnächst bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach sowie bei der Gemeinde Eckersdorf zusammen mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für den Ausbau der Staatsstraße 2259 zwischen Hemhofen und der Bundesstraße 470 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+560 im Gebiet der Gemeinde Heroldsbach (Landkreis Forchheim) sowie der Gemeinde Hemhofen und Adelsdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planunterlagen werden in Kürze bei den Gemeinden Heroldsbach, Hemhofen und Adelsdorf öffentlich zur allgemeinen Ansicht ausgelegt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat für die Verlegung der B 289 "Kulmbach-Münchberg-Rehau" südlich Münchberg (Lückenschluss zwischen der B 289 und der Staatsstraße 2194 - Stammbacher Straße) von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+765 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für dieses Vorhaben wird keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchgeführt. Die vollständigen Planunterlagen werden in Kürze bei der Stadt Münchberg, Landkreis Hof, zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.