
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für eine gemeinsame europäische Wasserpolitik. Ziel ist die Erreichung des guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers nach einheitlichen Kriterien in ganz Europa. Dabei wird nicht nur die Qualität des Wassers, sondern auch die Struktur und das Umfeld der Gewässer mit einbezogen.
Zahlreiche Inhalte der WRRL sind in Bayern bereits altbewährte Praxis. Daneben gibt es auch viele neue Methoden, wie z. B die Untersuchung und Bewertung der Gewässer mit Hilfe der Biokomponenten Fische, Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen. Neu ist vor allem auch das Denken und Planen in Flussgebieten. Bayern hat Anteile an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Diese werden in Bayern in 10 Planungsräume unterteilt.
Oberfranken hat Anteil an vier Planungsräumen: Oberer Main, Regnitz, Saale-Eger und Naab-Regen. Neben ihrer Zuständigkeit in Oberfranken koordiniert die Regierung von Oberfranken die Aufgaben im Planungsraum Oberer Main (Beteiligung von 2 Regierungen und 3 Wasserwirtschaftsämtern) und im Planungsraum Saale-Eger (3 Regierungen und 4 Wasserwirtschaftsämtern). Darüber hat die Regierung von Oberfranken die Federführung in der Koordinierungsgruppe Bayern-Tschechien und arbeitet in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) für das Einzugsgebiet Saale-Eger mit.
Zentrale Elemente der Wasserrahmenrichtlinie sind
![]() Ailsbach bei Kirchahorn vorher |
![]() Ailsbach bei Kirchahorn nachher |
![]() Main bei Ebensfeld vorher |
![]() Main bei Ebensfeld nachher |
![]() Mistelbach vorher |
![]() Mistelbach nachher |
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