
Die Hauptaufgabe des Sachgebietes 35 besteht in der Förderung des Neubaus und des Um- und Ausbaus von Mietwohnungen. Im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms werden die Anträge auf Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen bearbeitet. Auch das Antragsverfahren zur Förderung von Heimen für Menschen mit Behinderungen wird vom Sachgebiet Wohnungswesen betreut.
In Zusammenarbeit mit der Architektenkammer werden Beratungen und Förderungen für die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse Behinderter angeboten. Bei der Eigenheimförderung führt das Sachgebiet die Rechts- und Fachaufsicht über die Bewilligungsstellen bei den Kreisverwaltungsbehörden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden vom Sachgebiet Wohnungswesen Anträge zur Förderung rentierlicher Maßnahmen behandelt.