Regierung von Oberfranken

Kaminkehrerwesen

Die Regierung von Oberfranken bestellt Bezirkskaminkehrermeister und regelt die Einteilung der Kehrbezirke. Während der Bestellungsdauer unterliegen die Bezirkskaminkehrermeister der Aufsicht der Landratsämter und kreisfreien Städte, die zuständig sind für die Überwachung des Ausführens gesetzlicher Aufgaben der Bezirkskaminkehrermeister, die Behandlung von Beschwerden derer Kunden und - insbesondere in Streitfällen - auch für die Überprüfung und ggf. Beitreibung von Gebührenforderungen, die Durchsetzung von vorgeschriebenen Kaminkehrerarbeiten sowie die Behandlung von Mängelanzeigen.

Den für Ihr Anwesen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister können Sie auf den Internetseiten der Kaminkehrer-Innung Oberfranken ermitteln. Dort erhalten Sie auch Auskünfte fachlicher Art zum Tätigkeitsbereich des Kaminkehrerhandwerks.

Kaminkehrer-Innung Oberfranken
Christensenstraße 2
95463 Bindlach
Tel.: 09208 - 580573

Die Bezirkskaminkehrermeister werden ab 01.01.2010 nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens auf die Dauer von sieben Jahren (vorbehaltlich der Altersgrenze) bestellt.

Ausschreibungs- und Auswahlverfahren

Die Ausschreibungen von zu besetzenden Kehrbezirken werden auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken öffentlich bekanntgemacht. Wenn es der Veröffentlichungszeitpunkt und die Bewerbungsfristen zulassen, werden Ausschreibungen gleichzeitig auch im oberfränkischen Amtsblatt veröffentlicht.

Für die vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zur Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auf einen ausgeschriebenen Kehrbezirk wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens eine Bewertung der Eignung, Befähigung und Leistung durchgeführt. Der Auswahlentscheidung wird das spezifische Anforderungsprofil für die Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister zu Grunde gelegt. Die Regierung von Oberfranken kann unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor ihrer Auswahl sachverständige Dritte zu Rate ziehen, die jedoch an der Auswahlentscheidung selbst nicht mitwirken dürfen.

Bewerbungen von Bewerbern, die fachlich nicht geeignet sind, die die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung der ihnen zu übertragenden Aufgaben nicht gewährleisten sowie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht nachgewiesen haben oder die andere Voraussetzungen für die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister nicht erfüllen, finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Auch bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollständig vorliegende Bewerbungen können unberücksichtigt bleiben.

Jede Auswahlentscheidung für einen Kehrbezirk ist eine Einzelfallentscheidung. Sollten in künftigen Auswahlverfahren Umstände ersichtlich werden, die in das Bewertungssystem mit festen Kriterien noch keinen Eingang gefunden haben, aber aussagekräftig hinsichtlich der Eignung des Bewerbers sind, finden diese sachlich begründeten Umstände des Einzelfalles im Rahmen des Auswahlermessens Eingang in die Auswahlentscheidung.

Nach Beendigung des Auswahlverfahrens wird der am Besten geeignete Bewerber von der Regierung von Oberfranken benachrichtigt. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Auswahlentscheidung (im Regelfall per E-Mail) muss vom Bewerber die Annahme des Kehrbezirks und die vorgesehene Bestellung schriftlich bestätigt werden. Falls der ausgewählte Bewerber noch fortdauernd für einen anderen Kehrbezirk bestellt ist, muss er gleichzeitig mit der Annahmeerklärung einen Antrag auf Aufhebung der Bestellung für den bisherigen Kehrbezirk stellen.

Ansprechpartner

Wolfgang Schmidt
Sachgebiet 21
Tel: 0921/604-1500
Fax: 0921/604-4500
E-Mail: Wolfgang Schmidt