Schulassistenzen; Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen
Die Regierungen schließen Verträge mit Einzelpersonen ab, die Grund-, Mittel- und Förderschulen unterstützen.
An Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen ist die Beschäftigung von multiprofessionellen Unterstützungskräften (v.a. Schulassistenzen) möglich.
Schulassistenzen unterstützen und entlasten Lehrkräfte inner- und außerhalb des Unterrichts bei unterschiedlichen Aufgaben.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht
Ansprechpartner
Daubner, Jakob - Sachgebietsleiter
Zimmer Kü 121
Telefon +49 (0)921 604-1363
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail jakob.daubner@reg-ofr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht [Dateiformat: pdf]
Dregelies, Jana
Hausunterricht (Abrechnung und Haushalt) / Vollzug Urlaubsanspruch von Verwaltungsangestellten an den Staatlichen Schulämtern / Fortbildung des Verwaltungspersonals / Fremdsprachenassistenten und Hospitanten / Kooperationsverträge im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an Realschulen und Gymnasien
Zimmer Kü 116
Telefon +49 (0)921 604-1265
Fax +49 (0)921 604-41265
E-Mail jana.dregelies@reg-ofr.bayern.de
Felker, Jennifer
Verwaltungsangestellte Grund- und Mittelschulen (Schulämter Coburg, Forchheim, Hof) Berufsschulen, Fachschulen, Wirtschaftsschulen und Förderschulen / Vertragslehrkräfte Berufsschulen, Fachschulen, Wirtschaftsschulen
Zimmer Kü 114
Telefon +49 (0)921 604-1750
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail jennifer.felker@reg-ofr.bayern.de
Heser, Carolin
Zimmer Kü 116
Telefon +49 (0)921 604-1361
Fax +49 (0)921 604-41361
E-Mail carolin.heser@reg-ofr.bayern.de
Loibl, Belinda
Zimmer Kü 122
Telefon +49 (0)921 604-1285
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail belinda.loibl@reg-ofr.bayern.de
Müller, Birgit
Telekolleg / Mehrarbeit / Schulassistenten (L - Z) / Kooperationsverträge gebundener Ganztag / Einzelverträge gebundener und offener Ganztag / Genehmigung zur Errichtung von Ganztagszügen (ohne FÖS) / Haushalt für den gebundenen Ganztag / Honorarverträge / Fremdsprachenbegleiter / nebenamtlicher Unterricht
Zimmer Kü 115
Telefon +49 (0)921 604-1746
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail birgit.mueller@reg-ofr.bayern.de
Nehl, Michelle
Verwaltungsangestellte Grund- und Mittelschulen (Schulämter Bamberg, Bayreuth, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel) und Staatsinstitute / Drittkräfte / Personal in der Sprach- und Lernpraxis / Kirchliche Arbeitsverträge / Praktikanten / Sozialpädagogen
Zimmer Kü 113
Telefon +49 (0)921 604-1359
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail michelle.nehl@reg-ofr.bayern.de
Neubauer, Johanna
Zimmer Kü 117
Telefon +49 (0)921 604-1563
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail johanna.neubauer@reg-ofr.bayern.de
Oberender, Beate
Zimmer Kü 123
Telefon +49 (0)921 604-1360
Fax +49 (0)921 604-41360
E-Mail beate.oberender@reg-ofr.bayern.de
Pohl, Renate
Vertragslehrkräfte Grund- und Mittelschulen und Staatsinstitute (Buchstabe A - J) / Teamlehrkräfte / Anpassungslehrgang / Islamlehrkräfte
Zimmer Kü 111
Telefon +49 (0)921 604-1231
Fax +49 (0)921 604-41231
E-Mail renate.pohl@reg-ofr.bayern.de
Schiller, Michael
Zimmer Kü 122
Telefon +49 (0)921 604-1473
Fax +49 (0)921 604-41473
E-Mail michael.schiller@reg-ofr.bayern.de
Seidler, Thomas
Vertragslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen und Staatsinstitute (I - Z)
Zimmer Kü 114
Telefon +49 (0)921 604-1358
Fax +49 (0)921 604-41358
E-Mail thomas.seidler@reg-ofr.bayern.de
Wagner, Jürgen
Vertragslehrkräfte Förderschulen / Heilpädagogische Unterrichtshilfen / Differenzierungskräfte / Erzieher
Zimmer Kü 127
Telefon +49 (0)921 604-1343
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail juergen.wagner@reg-ofr.bayern.de
Zech, Stephanie
Zimmer Kü 114
Telefon +49 (0)921 604-1749
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail stephanie.zech@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können die Staatlichen Schulämter (für Grund- und Mittelschulen) bzw. die Schulleitungen der Förderschulen die Einstellung von sog. Schulassistenzen beantragen.
Die Schulen reichen die Einstellungsunterlagen, bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt, bei der Regierung ein.
Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.
Vor der Beantragung einer Einstellung wurden den Staatlichen Schulämtern und den Förderschulen die Einstellungskapazitäten von der Regierung zugewiesen.
Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.
Der Dienstantritt der Schulassistenz kann erst nach der Zustimmung durch die Regierung, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und eines Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (für nach 1970 Geborene) sowie nach der Unterzeichnung einer rechtswirksamen Befristungsvereinbarung erfolgen.
Vor Dienstantritt an Grund- und Mittelschulen ist zwingend auch die Zustimmung des örtlichen Personalrates erforderlich.
- Erforderliche Unterlagen:
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
(erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen); Das Erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde muss mit der Belegart OE ausgestellt sein; ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke mit der Belegart NE ist nicht ausreichend! - Kopie des Personalausweises
- Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
(erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe) - Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
(eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe) - Sozialversicherungsausweis (Kopie)
(Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet) - ggf. Schwerbehindertenausweis
(bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch) - nicht EU-Bürger: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- für nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Schulassistenz“)
- Schulassistenz - Tätigkeitsbeschreibung
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- Erklärung der/des Beschäftigten
- Erklärung der/des Beschäftigten (LfF)
- Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Lehrkraft/Betreuungskraft/Schulassistenz
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Beteiligung des örtlichen Personalrates vor Dienstantritt der Schulassistenz
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Einstellungsmöglichkeit von Schulassistenzen
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Schulassistenzen unterstützen Schulen während der Pandemie - (Fragen und Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus)
- Schulassistenzen - Übersicht Einstellungsunterlagen
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“