Infektionsschutzgerechtes Lüften in Schulen; Beantragung einer Förderung nach dem Landesprogramm

Der Freistaat Bayern fördert die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind, für Klassen- und Fachräume.