Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Überwachung
Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor Gefahren im Arbeitsleben.
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird durch eine Vielzahl an Vorschriften geregelt. Diese machen den Arbeitgebern zur Auflage, Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine Gefährdung von Leben und Gesundheit vermeiden und die Belastungen auf ein Minimum reduzieren (siehe Arbeitsschutzgesetz).
Die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht die staatliche Gewerbeaufsicht, die bei den Regierungen angegliedert ist. Neben den rein technischen Aspekten der Arbeitssicherheit spielen auch die Arbeitsmedizin und die Berücksichtigung sozialer Faktoren eine wichtige Rolle.
Die sozialen Schutzvorschriften unterscheiden sich entweder nach der Art des Gewerbes oder Berufs (z. B. Bauarbeiter, Heimarbeiter, Kraftfahrer) oder sie gelten besonderen Gruppen (z. B. Frauen, werdenden Müttern, Jugendlichen).
Durch die Vorschriften über die Arbeitszeit, insbesondere im Arbeitszeitgesetz, sollen die Arbeitnehmer vor möglichen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, aber auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist daher Einschränkungen unterworfen; die Einhaltung von Ruhezeiten, Ruhepausen usw. ist verpflichtend; Sondervorschriften bestehen z. B. für Jugendliche und werdende und stillende Mütter (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz).
Technische Schutzvorschriften bestehen hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsstätte (z. B. Arbeitsstättenverordnung), des Arbeitsablaufes (z. B. Lastenhandhabungsverordnung) und des Arbeitsplatzes, der technischen und ergonomisch richtigen Beschaffenheit von Arbeitsgeräten und Arbeitsmaschinen, des Tragens von Schutzkleidung und Schutzausrüstung (siehe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit), des Strahlenschutzes bei radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen, der Geräte- und Anlagensicherheit, der Vermeidung von Lärmbelästigung, von Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen oder Mikroorganismen und von sonstigen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz.
Weitere Schutzvorschriften bestehen für Arbeitnehmer, die z. B. besonders gefährliche Arbeiten verrichten oder bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen (siehe Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung) oder mit bestimmten gentechnisch veränderten Mikroorganismen (siehe Gentechnikgesetz) in Berührung kommen. Solche Arbeitnehmer haben sich ggf. in regelmäßigen Abständen einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Der Betriebsrat (Personalrat) hat umfangreiche Beteiligungsrechte hinsichtlich der Einhaltung der zum Schutze der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften (Betriebsverfassungsgesetz). Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen (Arbeitssicherheitsgesetz).
- Regierung von Oberfranken - Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit
Ansprechpartner
Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail dezernat1@reg-ofr.bayern.de
Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail dezernat1@reg-ofr.bayern.de
Scheler, Wolfgang - Dezernatsleiter
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail poststelle@reg-ofr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 CoburgPostanschrift
Postfach 1754
96407 CoburgTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-2202 - Regierung von Oberfranken - Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen
Ansprechpartner
Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail dezernat21@reg-ofr.bayern.de
Dr. Kretzer, Jan - Dezernatsleiter
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail poststelle@reg-ofr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 CoburgPostanschrift
Postfach 1754
96407 CoburgTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-2202 - Regierung von Oberfranken - Dezernat 22 - Strahlenschutz, Betriebssicherheit und Medizinprodukte
Ansprechpartner
Dezernat 22 - Strahlenschutz, Betriebssicherheit und Medizinprodukte
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail dezernat22@reg-ofr.bayern.de
Dr. Müller, Karl-Peter - Dezernatsleiter
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail poststelle@reg-ofr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 CoburgPostanschrift
Postfach 1754
96407 CoburgTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-2202 - Regierung von Oberfranken - Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe und Organisation des Arbeitsschutzes
Ansprechpartner
Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe und Organisation des Arbeitsschutzes
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail dezernat23@reg-ofr.bayern.de
Dr. Schilling, Marc - Dezernatsleiter
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail poststelle@reg-ofr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 CoburgPostanschrift
Postfach 1754
96407 CoburgTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-2202 - Regierung von Oberfranken - Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst, medizinischer Arbeitsschutz
Ansprechpartner
Dezernat 3 - Gewerbeärztlicher Dienst, medizinischer Arbeitsschutz
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail dezernat3@reg-ofr.bayern.de
Dr. Huke, Marion - Dezernatsleiterin
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail poststelle@reg-ofr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 CoburgPostanschrift
Postfach 1754
96407 CoburgTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-2202
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage