Gewerbeärztlicher Dienst; Informationen
Der Gewerbeärztliche Dienst in Bayern, zuständig für den medizinischen Arbeitsschutz, ist bei den Gewerbeaufsichtsämtern verortet. Diese sind ihrerseits den bayerischen Bezirksregierungen angegliedert. Die bayerischen Gewerbeärzte sind Fachärzte für Arbeitsmedizin.
Ziel des Gewerbeärztlichen Dienstes ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gewerbeärztlichen Dienstes gehören deshalb die Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen und die Beratung von Unternehmern, Betriebsärzten, Beschäftigten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Personalvertretungen in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Dazu führen die Gewerbeärztinnen und -ärzte Arbeitsplatz- und Betriebsbesichtigungen durch.
In den Gewerbeaufsichtsämtern unterstützen die Gewerbeärztinnen und -ärzte die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten beratend in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.
Zusammenfassend gehören zu den Aufgaben des Gewerbeärztlichen Dienstes in Bayern:
- die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
- der Schutz besonderer Personengruppen
- die Mitwirkung im technischen und sozialen Arbeitsschutz
- die Mitwirkung im Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- die Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- die Durchführung von Schwerpunktaktionen
- die Mitarbeit in verschiedenen, auch überregionalen Gremien und
- die Mitwirkung bei der Weiterbildung von Arbeits-, Betriebs- und Sozialmedizinern an der Bayerischen Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Gewerbeärztlicher Dienst im Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen von Schwaben, Oberfranken, Oberbayern, Mittelfranken, Oberpfalz und Unterfranken. Die Gewerbeärztlichen Dienste sind fachlich der Abteilung Arbeit, berufliche Bildung und Arbeitsschutz im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstellt.
- Regierung von Oberfranken - Dezernat 6 - Gewerbeärztlicher Dienst
Ansprechpartner
Dezernat 6 - Gewerbeärztlicher Dienst
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-2202
E-Mail rofr-dez6@reg-ofr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr MI 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr DO 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr FR 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.Hausanschrift
Oberer Bürglaß 34-36
96450 CoburgPostanschrift
Postfach 1754
96407 CoburgTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-2202
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage