Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zum Fachkundelehrgang mit Prüfung

Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen nachweisen. Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern nimmt bayernweit die erforderlichen Prüfungen ab.