Berufsintegrationsjahr; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
Die Durchführung eines Berufsintegrationsjahres (BIJ) an Berufsschulen wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Zweck
Es werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in Prioritätsachse C des ESF-Programms Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014 bis 2020 vorgesehen sind.
Gegenstand
Klassen des Berufsintegrationsjahrs (BIJ) an Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) [Aktion 12]:
Jugendliche und junge Erwachsene, die als berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz die Berufsschule besuchen, sollen ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern.
Im Rahmen eines Berufsintegrationsjahrs (BIJ) sollen sie eine gezielte Berufsvorbereitung (in kooperativer Form) mit sozialpädagogischer Betreuung erfahren, vorhandene Sprachdefizite ausgleichen und die erforderliche Ausbildungsreife zu erlangen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können die Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen des jeweiligen Schultyps sein.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig aus Mitteln des ESF sind dem geförderten Projekt konkret zuordenbaren und notwendigen Personal- und / oder Dienstleistungsausgaben des Projektträgers abzüglich projektbezogener Einnahmen.
Art und Höhe
Es werden bis zu 40.500 EUR als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen
Ansprechpartner
Förderung Europäischer Sozialfonds (ESF)
Telefon +49 (0)871 808-1603
E-Mail esf@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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- Sowohl Maßnahmen- als auch Bewilligungszeitraum reichen jeweils vom 1. September des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt, bis zum 31. August des Folgejahres.
- Im Projektzeitraum muss an der Schule eine nach den schulrechtlichen Bestimmungen gebildete BIJ-Klasse bestehen.
- An einem BIJ können Jugendliche und junge Erwachsene in Bayern ohne Ausbildungsplatz teilnehmen.
- Zur Bildung der Klasse sind mindestens 16 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Eine Unterschreitung am maßgeblichen Stichtag (20. Oktober) ist nicht förderschädlich, wenn die als Schulaufsichtsbehörde zuständige Regierung eine Unterschreitung zulässt.
- Das kooperative Angebot wird durch die Berufsschule in Kooperation mit Personal, dass der Träger stellt (z. B. Eigenpersonal des Trägers oder Kooperationspartner wie freie Träger, überbetriebliche Einrichtungen oder Betriebe), in enger und regelmäßiger Abstimmung erbracht.
- Die Berufsschule bringt 22 Lehrerstunden ein, die teilweise auch für Gruppenteilungen verwendet werden können
- Der Kooperationspartner bringt mindestens 19 Unterrichtsstunden ein, in denen zielgruppenbezogene Sprachförderung und Berufsvorbereitung (insbesondere durch betriebliche Praktika) angeboten werden.
- Der Umfang und die Inhalte des Angebotes (v. a. allgemeinbildender und fachlicher Unterricht sowie Praktika) werden in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Eine flexible zeitliche Organisation der Angebote (z. B. Blockung von Praktika) ist möglich.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne Mittelschulabschluss wird die Möglichkeit gegeben, diesen nachzuholen.
- Die Förderung der Sprachkompetenz ist ein wichtiges Element des Angebots, das über ein Konzept der integrierten Sprachförderung verfolgt wird (Berufssprache Deutsch).
- Dieser Aufgabe nehmen sich beide Partner in enger Abstimmung gemeinsam an.
- Ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist im Rahmen des BIJ vorzusehen. I. d. R. wird die sozialpädagogische Betreuung durch eine geeignete Kraft des Kooperationspartners geleistet.
- Es muss ein arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionales Erfordernis vorliegen. Das Vorliegen dieses Erfordernisses ist durch eine Stellungnahme der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung zu belegen. Bei staatlichen Schulen ist diese Voraussetzung mit der Beteiligung der Regierung an der Einrichtung der Klassen als erfüllt anzusehen.
- Eine Förderung ist für Projekte ausgeschlossen, die von anderer Stelle Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds oder aus anderen EU-Programmen erhalten (Mehrfachförderung).
Das Förderverfahren wird über das internetgestützte EDV-System „ESF Bavaria 2014“ (siehe unter „Online-Verfahren“) abgewickelt. Der Antrag ist sowohl im Online-Verfahren als auch schriftlich in ausgedruckter Form bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst mit Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung nach dem Erstattungsprinzip.
Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und die Höhe der Fördersumme.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen rechnen.
Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den Europäischen Sozialfonds deutlich sichtbar hinzuweisen (Informations- und Publizitätsmaßnahmen).
Förderanträge sind grundsätzlich bis vier Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahme beginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober. Die Verwendungsnachweise sind bis 31. Januar des Jahres, das auf den Bewilligungszeitraum folgt, einzureichen.
Stichtag für die Feststellung der Teilnehmerzahl ist der 20. Oktober des Jahres, in dem der Bewilligungszeitraum beginnt.
- ggf. Stellungnahme der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung über arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionales Erfordernis
- Projektkonzept
- Teilnehmerliste
- Vergabedokumentation
nur beizufügen bei Kooperationspartner
- Kooperationsvertrag
nur beizufügen bei Kooperationspartner
- Berechnungsblatt - Dokument zum Antrag auf Förderung (Anlage zu Kostenposition 1.3) inkl. Zuweisung/Abordnung oder Arbeitsvertrag der eingesetzten Kraft
nur beizufügen bei Eigenpersonal
- Bestätigung der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
- Qualifikationsnachweis der eingesetzten Kraft
- Teilnehmendenfragebögen Teil C
- Europäischer Sozialfonds Bavaria 2014 -
Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds kann online beantragt werden.
keine
- Art. 3 Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds -
Fassung vom 20.12.2013
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020 mit Anlage 2
- Kooperative Klassen der Berufsvorbereitung an allgemeinen Berufsschulen; Beantragung einer Förderung oder eines Kostenersatzes
- Praxisklassen; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
- Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
- Berufsvorbereitungsjahr "Neustart"; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
- Berufseinstiegsbegleitung; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds