Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als Bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet.
Das Baugesetzbuch (BauGB) als Bundesgesetz beinhaltet die wesentlichen Regelungen des Bauplanungsrechts. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei vor allem die Bestimmungen über die gemeindliche Bauleitplanung, also die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, in den §§ 1 bis 13 sowie über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (§§ 29 bis 38). Die Baunutzungsverordnung ergänzt das BauGB und bestimmt unter anderem näher, welche Baugebiete in gemeindlichen Bebauungsplänen festgesetzt werden können.
Die Genehmigung für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, soweit sie der Genehmigung der Regierung bedürfen, wird federführend vom Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht bearbeitet. Bei fachlichen Fragen wirkt das Sachgebiet 34 - Städtebau mit.
wird federführend vom Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht bearbeitet. Bei fachlichen Fragen wirkt das Sachgebiet 34 - Städtebau mit.