Das Gebiet Nordostbayern war in den letzten 2 Jahrzehnten besonders vom wirtschaftlichen Strukturwandel gezeichnet. Die Folgen sind erhebliche Bevölkerungsverluste und zahlreiche Leerstände, wodurch die Attraktivität der Stadt- und Ortskerne spürbar abnimmt.
Im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung wird daher in den Jahren 2017 bis 2020 die Förderung von Maßnahmen zur Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen in den oberfränkischen Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel i.F. sowie der kreisfreien Stadt Hof auf einen erhöhten Fördersatz von 90% angehoben. Die Aufstockung der Finanzhilfen soll insgesamt zu einer deutlichen Aufwertung der Region führen und die Zuwanderung fördern.
Start der Förderoffensive Nordostbayern in Oberfranken.
Welche Projekte in den Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel sowie in der Stadt Hof voraussichtlich wann starten, können Sie den nachfolgenden Projektlisten entnehmen:
Anträge sind vorrangig für Objekte möglich,
Zur Beseitigung der Leerstände sind Sanierungen, Umbauten sowie Abbrüche für Ersatzbauten oder für ortsgerechte Freiflächengestaltung möglich.
Diese Maßnahmen können auch Kommunen außerhalb von laufenden Dorferneuerungsmaßnahmen oder förmlich festgelegten Städtebauförderungsgebieten beantragen.
Die Umsetzung der Förderung erfolgt auf der Grundlage der Städtebauförderrichtlinien und der Dorferneuerungsrichtlinien.
Ziel der Förderoffensive ist die
Antragsberechtigt sind die kreisfreie Stadt Hof und alle Kommunen in den Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel i.F. Aus der Oberpfalz ist der Landkreis Tirschenreuth einbezogen.
Maßnahmen in den Jahren 2017 bis 2020 (Bewilligungszeitraum).
Schlussabrechnung der Maßnahmen bis 2022 (letzte Auszahlung von Fördermitteln).
Sonderfördersatz von 90% der zuwendungsfähigen Kosten (anstatt regulär 60%).
Voraussetzung ist, dass ein schlüssiges Konzept für die geplanten Maßnahmen vorliegt.
Grundsätzlich ergeben sich aus den Ministerratsbeschlüssen folgende übergeordneten Kriterien:
Detaillierte Auswahlkriterien werden mit dem ALE und in Abstimmung mit den Landkreisen, der OBB und dem StMELF erarbeitet.