Auf dieser Seite finden Sie Informations- und Serviceangebote zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).
Corona-Pandemievom 17. Dezember 2020
Einreise-Quarantäneverordnung – EQVund Testpflicht Einreisende aus Risikogebieten vom 24. August 2020
Alle Veröffentlichungen finden Sie im Bayerischen Ministerialblatt.
Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder die temporäre Schließung (Lockdown light
) einzelner Branchen beschlossen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Die Anträge werden für Bayern zentral von der IHK für München und Oberbayern bearbeitet.
Die Überbrückungshilfe des Bundes bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.
Finanzielle Soforthilfen für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe, die von der durch den Coronavirus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wer aufgrund eines Tätigkeitsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz gehindert ist, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Entschädigung.
Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die aufgrund einer behördlichen Kita- oder Schulschließung ihre Kinder betreuen müssen und nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.
Das Sonderbudget Leihgeräte
stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 kurzfristig ein zusätzliches Förderinstrument zur Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulaufwandsträger für eine Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Nach dem von der Bayerischen Staatsregierung am 01.10.2020 beschlossenen Konzept werden die Träger von Schulen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften finanziell unterstützt.
Nach dem von der Bayerischen Staatsregierung am 01.10.2020 beschlossenen Konzept werden die Träger der Kindertagesbetreuung und der Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften finanziell unterstützt.
Der Ministerrat hat ein Hilfsprogramm für kulturelle Spielstätten beschlossen, die von der durch den COVID-19 Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Für Anträge aus Oberfranken ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.
Corona-Hotlineder Staatsregierung: 089/122 220