Die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Bayerische Breitbandrichtlinie – BbR) trat am 10. Juli 2014 in Kraft. Seit dem 21.04.2016 kofinanziert der Freistaat Bayern kommunale Ausbaumaßnahmen in der Bundesbreitbandförderung. Zusätzlich werden seit dem 23.05.2018 auch Glasfaseranaschlüsse und der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser und seit dem 21.08.2019 auch für Rathäuser (GWLANR) gefördert. Eine Zwischenbilanz zur Breitbandförderung nach diesen drei Förderrichtlinien in Oberfranken fällt positiv aus.
Am Freitag, den 08.11.2019, konnten insgesamt 50 weitere Zuwendungsbescheide nach diesen Förderrichtlinien an oberfränkische Bürgermeister, Landräte und Schulverbandsvorsitzende sowie an einen Klinik-Vorstand übergeben werden.
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