Die zentrale Zuständigkeit für das im Herbst 2018 beginnende Förderprogramm liegt bei der Regierung von Oberfranken.
Hebammen und Entbindungspfleger sollen für die geburtshilfliche Tätigkeit im Kreißsaal und am Wochenbett durch geeignete Projekte von Landkreisen und kreisfreien Städten gewonnen und dort gehalten werden. Förderwürdig sind u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der relevanten Tätigkeiten, Bezuschussung von Wohnraumprojekten, Zuwendungen an Hebammen für längere Engagements. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der Geburten im Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im ländlichen Raum für den Defizitausgleich einer in ihrem Raum gelegenen Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe. Voraussetzung sind relativ geringe Geburtenzahlen in Verbindung mit dem Status als Hauptversorger in der Region. Das Defizit kann zu 85% und maximal bis zu 1 Million Euro ausgeglichen werden.
für die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Hebammenversorgung (Säule 1)
für den Defizitausgleich der Geburtenhilfestationen in
Krankenhäusern (Säule 2)