»Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hatte der Bund 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen eingerichtet. Zur Umsetzung hatte der Freistaat Bayern das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt.
Der Bund verdoppelt Mitte 2017 seine Mittel für den Fonds auf 7 Milliarden Euro. Auf den Freistaat entfällt ein Anteil von 293 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen ausschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Zur Umsetzung der Förderung in Bayern hat der Freistaat das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt.«
Die Förderung bezieht sich auf die Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen.
Nach Aufteilung der Gesamtmittel in Höhe von 293 Millionen Euro können in Oberfranken Maßnahmen mit 67,4 Millionen Euro gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Bezirke, soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
freie Spitze) weist in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung (2015-2017) jeweils ein negatives Ergebnis auf
Bei Landkreisen und Bezirken tritt an die Stelle der durchschnittlichen Finanzkraft der Jahre 2014 bis 2016 die durchschnittliche Umlagekraft der Jahre 2014 bis 2016.
Kommunale Zweckverbände, Schulverbände und Verwaltungsgemeinschaften sind antragsberechtigt, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder antragsberechtigt ist oder wenn auf die antragsberechtigten Mitglieder mindestens die Hälfte der Schüler entfallen.
Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides beziehungsweise nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. Der Förderzeitraum wurde im April 2020 verlängert. Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig baulich abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Regierung von Oberfranken innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch bis 30. Juni 2024.
Aufgrund von Vorgaben des Bundes können nach dem 31. Dezember 2024 Zuwendungen nach diesem Förderprogramm nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. Später anfallende Ausgaben haben ab dem 1. Januar 2025 die Förderempfänger allein zu tragen.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte. Nicht gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren förderfähige Ausgaben weniger als 50.000 Euro betragen.
Der Antragstellung ging ein Bewerbungsverfahren voraus, das am 27. April 2018 endete. Die zur Förderung ausgewählten Maßnahmen wurden in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 17.07.2018 veröffentlicht. Die ausgewählten Kommunen konnten die Förderung bei der Regierung von Oberfranken bis zum 08.02.2019 beantragen.
Die Antragsunterlagen zu KIP-S mussten bis spätestens 08.02.2019 in digitaler Form (max. E-Mail Größe: 50 MB) an kip@reg-ofr.bayern.de übermittelt werden.
Pro Antrag ist eine E-Mail mit den vollständigen Antragsunterlagen zu übermitteln.
Die Unterlagen sind in folgender Form als PDF-Dokument anzuhängen:
Die optional geforderten Dokumente sind in gleicher Weise zu benennen und anzufügen. Nähere Details zu den Antragsunterlagen finden Sie auf dem Merkblatt.
Servicetelefon für Anfragen: 0921/604-1615
Das Servicetelefon ist
Mo-Di von 09.00 - 12.00 Uhr
sowie von 13.00 - 15.00 Uhr
und Fr von 09.00 - 12.00 Uhr erreichbar.
Machen Sie bitte bevorzugt von der Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage Gebrauch:
E-Mail: kip@reg-ofr.bayern.de