Zentrale Aufgabenstellung der Landesentwicklung in Bayern ist es, zukunftsbezogen alle raumrelevanten Planungen und Maßnahmen zu koordinieren. Wesentliches Leitziel dabei ist die Schaffung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben setzt die Landesentwicklung neben den klassischen Instrumenten der Landes- und Regionalplanung Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalpläne, Raumordnungsverfahren usw. auch auf weiche Instrumente, wie Teilraumgutachten und Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, oder regionale Entwicklungsinitiativen.