PM 060/26
28.08.2026Planfeststellungsverfahren für den standortgleichen bzw. standortnahen Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Kastenweiher-Eltmann im oberfränkischen Teilbereich
Nach dem bereits eingeleiteten Planfeststellungsverfahren für die Zubeseilung des Abschnitts von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis Mast Nr. 135 leitet die Regierung von Oberfranken nun für den anschließenden Abschnitt bis zur Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Unterfranken ein weiteres Planfeststellungsverfahren ein.
Auf Antrag der Verteilnetzbetreiberin Bayernwerk Netz GmbH umfasst das Verfahren den rund 5 km langen Abschnitt der 110-kV-Freileitung Kastenweiher-Eltmann (Ltg. Nr. E10007) von Mast Nr. 135 bis zur Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Unterfranken zwischen Mast Nr. 149 und Mast Nr. 150. Der zwischen Mast Nr. 143 und Mast Nr. 145 liegende Leitungsabschnitt befindet sich im Regierungsbezirk Unterfranken und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Leitung verläuft im Verfahrensabschnitt durch die Gebiete der kreisangehörigen Gemeinden Lisberg und Priesendorf im Landkreis Bamberg.
Das Vorhaben ist ein Teilabschnitt der bestehenden, insgesamt 62 km langen 110-kV-Hochspannungsleitung Kastenweiher-Eltmann, die durch die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken verläuft.
Planfeststellungsverfahren
Die bestehenden, bislang mit lediglich einem Stromkreis beseilten Masten sollen durch neue Masten ersetzt und zukünftig mit zwei 110-kV-Stromkreisen beseilt werden. Dafür werden Zweierbündel-Leiterseile mit größerem Querschnitt eingesetzt. Die neuen Masten sollen überwiegend am gleichen Standort neu errichtet werden, ein Mast in unmittelbarer Nähe des bestehenden Mastes, ohne dabei den Trassenverlauf zu ändern.
Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens prüft und wägt die Regierung von Oberfranken alle öffentlichen und privaten Belange ab. Dazu hört die Regierung von Oberfranken alle betroffenen Kommunen und Fachbehörden an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner haben alle Interessierten die Möglichkeit, einen Monat lang Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Auslegung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken in der Zeit vom 1. September 2026 bis einschließlich 30. September 2026 zugänglich gemacht und können unter www.reg-ofr.de/110kel2 eingesehen werden.
Auf Verlangen, das während der Dauer der Auslegung an die Regierung von Oberfranken zu richten ist, wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Äußerungs- und Einwendungsfrist - also bis einschließlich 14. Oktober 2026 - Einwendungen gegen den Plan erheben und Stellungnahmen abgeben. Einwendungen und Stellungnahmen sind gegenüber der Regierung von Oberfranken ausschließlich elektronisch über das sichere Kontaktformular oder vor Ort mündlich zur elektronischen Eingabe abzugeben.
Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens sowie Ansprechpartner sind auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter Energiewirtschaft - Regierung von Oberfranken abrufbar.
