PM 071/26
25.09.2026Planfeststellungsverfahren für die Errichtung der 110-kV-Erdkabelleitung vom Umspannwerk Steinbach a. Wald zum Umspannwerk Windheim
Auf Antrag der Verteilnetzbetreiberin Bayernwerk Netz GmbH leitet die Regierung von Oberfranken das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung der ca. 2,7 Kilometer langen 110-kV-Erdkabelleitung zwischen den Umspannwerken Steinbach a. Wald und Windheim ein (Ltg. Nrn. LH-07-E65/1 und LH-07-E65/2).
Die Leitung verläuft auf dem Gebiet der kreisangehörigen Gemeinde Steinbach a. Wald im Landkreis Kronach.
Planfeststellungsverfahren
Die neue Leitung wird das Umspannwerk Windheim mit dem neu zu errichtenden Umspannwerk Steinbach a. Wald auf dem Werksgelände der Firma Wiegand-Glas verbinden. Das Unternehmen stellt seine Schmelzwannen von einer gasbasierten auf eine strombasierte Beheizung um und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur betrieblichen Dekarbonisierung. Die dafür erforderliche elektrische Leistung macht eine leistungsfähige Netzanbindung notwendig.
Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens prüft und wägt die Regierung von Oberfranken alle öffentlichen und privaten Belange ab. Dazu hört die Regierung von Oberfranken alle betroffenen Kommunen und Fachbehörden an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner haben alle Interessierten die Möglichkeit, einen Monat lang Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Auslegung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken in der Zeit vom 28. September 2026 bis einschließlich 27. Oktober 2026 zugänglich gemacht und können unter dem Link www.reg-ofr.de/110stewi eingesehen werden.
Auf Verlangen wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Anliegen ist während der Dauer der Auslegung an die Regierung von Oberfranken zu richten.
Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Äußerungs- und Einwendungsfrist – also bis einschließlich 10. November 2026 – Einwendungen gegen den Plan erheben und Stellungnahmen abgeben. Einwendungen und Stellungnahmen sind gegenüber der Regierung von Oberfranken ausschließlich elektronisch oder mündlich zur elektronischen Eingabe abzugeben.
Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens sowie Ansprechpartner sind auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter Energiewirtschaft - Regierung von Oberfranken abrufbar.
