Rahmenbetriebsplan für den Neuaufschluss zur Kiesgewinnung im Tagebau „westlich von Hörblach“ bei Schwarzach am Main, Landkreis Kitzingen
Gegenstand des Verfahrens
Die Firma LZR Lenz-Ziegler-Reifenscheid plant den Neuaufschluss eines Tagebaus westlich der Ortschaft Hörblach, Gemeinde Schwarzach am Main, Gemarkung Hörblach, Landkreis Kitzingen zur Gewinnung von Kiesen und Sanden.
Der gewonnene Rohstoff wird auf den Werksflächen der Firma LZR in Kitzingen zu marktgängigen Produkten für die regionale Bauindustrie weiterverarbeitet.
Mit dem Neuaufschluss sollen zwei Flächen von ca. 9,76 ha und 5,04 ha (insgesamt ca. 14,80 ha) erschlossen werden. Die Trennung der Flächen begründet sich damit, dass das Vorhabengebiet von einer Gasleitungstrasse durchzogen wird.
Die zu gewinnenden Rohstoffe weisen je nach Lage unterschiedliche Mächtigkeiten auf. Die voraussichtlichen Abbautiefen betragen ca. 1 – 9 m.
Durch den Abbau entsteht im Wesentlichen eine entsprechend tiefe Abbaugrube im Vorhabengebiet. Damit diese Flächen zukünftig wieder für die Landwirtschaft nutzbar sind, wird geplant einen Großteil der Abbauflächen wieder zu verfüllen. Durch die Entnahme von Kies und Sand entsteht ein Leervolumen, welches lediglich durch die Annahme von Fremdmassen (unbelasteter Bodenaushub aus z. B. baulichen Maßnahmen) wiederaufgefüllt werden kann.
Der geplante Abbau ist phasenweise als Trocken- bzw. Nassabbau geplant.
Es ist vorgesehen auf einer Fläche von ca. 4,3 ha einen See mit einem dazugehörigen flachen Böschungsbereich anzulegen. Der See selbst hat eine geplante Fläche von ca. 2,8 ha. Über diese Maßnahme soll eine Aufwertung der Flächen für den Artenschutz erfolgen.
Das Vorhabengebiet liegt überwiegend im Vogelschutzgebiet „Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach“ (VSG-6027-471).
Es ist davon auszugehen, dass pro Tag ca. 30 LKW den Tagebau ansteuern werden. Es ergeben sich somit insgesamt ca. 60 Fahrten (Hin- und Rückfahrt). Eine signifikante Mehrbelastung der umgebenden Verkehrsstraßen ist somit unter Einbezug der prognostizierten Zusatzfahrten durch das Vorhaben nicht gegeben.
Der Abbau des Quarzsandes erfolgt mittels Erdbaumaschinen wie Hydraulikbagger in der Trockengewinnung und Langstiel oder PS-Bagger in der Nassgewinnung.
Nach der aktuellen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 27.03.2023 der Region Würzburg ist die Fläche als „Landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet" ausgewiesen. Es grenzt zudem an ein „Vorranggebiet für Bodenschätze". Die Fläche wurde bereits im Zuge der zukünftigen Neuausschreibung des Regionalplans für eine Ausweisung als Vorrangfläche für Bodenschätze vorgeschlagen.
Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 18.12.2023 (BGBl. 2024 I Nr. 2), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV -) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651), letztmalig geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -.
Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert mit Verordnung vom 22.12.2025 (BGBl I. 2025 I Nr. 348), i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBl. 2024 I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe bb) und dd) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine wesentliche Änderung eines Gewässers erfolgt.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert.
Stand: 21.01.2026
Bekanntmachung
- Regierung von Oberfranken (Erörterungstermin am 18.06.2026)
- Stadt Dettelbach (05.02.2026-05.03.2026)
- Schwarzach am Main (16.02.2026-17.03.2026)
Antragsunterlagen
0 Antragsunterlagen
- 0.1 Antragsschreiben (195 KB)
- 0.2 Allgemeinverständliche Zusammenfassung (542 KB)
1 Rahmenbetriebsplan
- 1. Rahmenbetriebsplan (1 MB)
2 Anlagen zum Rahmenbetriebsplan
- 2.1 Topographische Übersicht (1 MB)
- 2.2 Katasterplan (970 KB)
- 2.3 Schutzgebietausweisung (2 MB)
- 2.4 Phasenplanung (1 MB)
- 2.5 Abtransportstrecke (2 MB)
3 Wasserwirtschaft
- 3.1 Hydrogeologisches Gutachten (12 MB)
- 3.2 Fachbeitrag Wasserrahmenrichtline (721 KB)
4 Natur- und Artenschutz
- 4.1 UVP - Bericht (5 MB)
- 4.2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (3 MB)
- 4.3 Konkretisierung der Erhaltungsziele (57 KB)
- 4.4 Natura2000-Verträglichkeitsprüfung „Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach“ (2 MB)
- 4.5 Natura2000-Verträglichkeitsabschätzung „Südliches Steigerwaldvorland“ (2 MB)
- 4.6 Natura2000-Verträglichkeitsabschätzung „Sandgebiete bei Schwarzach, Klein- und Großlangheim“ (3 MB)
5 Landschaftspflege
- 5.1 Erläuterung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (2 MB)
- 5.1.1 Tabellarische Gegenüberstellung Teil 1 und Teil 2 (425 KB)
- 5.1.2 Bestands- und Konfliktplan (4 MB)
- 5.1.3.1 Rekultivierungs-/Maßnahmenplan (4 MB)
- 5.1.3.2 Rekultivierungsplan - Schnitte (7 MB)
- 5.1.4 Maßnahmenblätter (684 KB)
6 Immissionsschutz
- 6.1 Schallimmissionsschutz (12 MB)
- 6.2 THG-Untersuchung (989 KB)
