Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden (Petitionen) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), soweit sie den Aufgabenkreis der Kommunen im Regierungsbezirk Oberfranken betreffen. Dies sind insbesondere leistungsrechtliche Fragen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung, zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene etc.